Informatica-Entwicklungsleistungen in der IT (DIM) Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informatica-Entwicklungsleistungen in der IT (DIM)
Leistungsgegenstand ist die Unterstützung der Auftraggeberin durch Entwicklungs- und Beratungsleistungen im Umfeld Datenintegration mit Informatica Powercenter. Sollte die Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit einen Wechsel der Datenintegrationssoftware auf ein vergleichbares Produkt vornehmen, so wären Entwicklungs- und Konzeptionsleistungen auch für dieses Folgeprodukt Leistungsgegenstand. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung gibt es jedoch keine solchen Planungen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen von Einzelaufträgen unter dieser Rahmenvereinbarung die IT-Produktbereiche, Buildingblocks und IT-Applikations-Services im Datenintegrationsbereich mit Informatica unterstützen, die verantwortlich in der KfW-Hoheit liegen und insoweit keinen Verantwortungsübergang auf den Auftragnehmer erfahren haben oder erfahren.
Frankfurt am Main
Leistungsgegenstand ist die Unterstützung der Auftraggeberin durch Entwicklungs- und Beratungsleistungen im Umfeld Datenintegration mit Informatica Powercenter. Sollte die Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit einen Wechsel der Datenintegrationssoftware auf ein vergleichbares Produkt vornehmen, so wären Entwicklungs- und Konzeptionsleistungen auch für dieses Folgeprodukt Leistungsgegenstand. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung gibt es jedoch keine solchen Planungen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen von Einzelaufträgen unter dieser Rahmenvereinbarung die IT-Produktbereiche, Buildingblocks und IT-Applikations-Services im Datenintegrationsbereich mit Informatica unterstützen, die verantwortlich in der KfW-Hoheit liegen und insoweit keinen Verantwortungsübergang auf den Auftragnehmer erfahren haben oder erfahren.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung maximal auf 20.200 Beratertage. Diese Schätzung stellt im Sinne der aktuellen Rechtsprechung eine verbindliche Obergrenze dar. Darüberhinausgehende Mengen dürfen aus dieser Rahmenvereinbarung nur im Wege einer Vertragsänderung gemäß § 132 GWB abgerufen werden (vgl. insb. Ziffer 6 der Rahmenvereinbarung).“
1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend K.O.-Kriterien der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen):
2. Bewertung Global Partner Status
3. Anzahl qualifizierter Berater mit geforderten Qualifikationsprofilen
4. Inhaltliche Bewertung der vergleichbarer Referenzen
5. Bewertung der Nachhaltigkeitsaspekte
Einzelheiten der Bewertung und Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen.
Gemäß Ziffer 6.2 der Rahmenvereinbarung ist die KfW insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn:
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungs-beschreibung der Rahmenvereinbarung beschriebenen Aufgaben zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über die Änderung der ein-gesetzten Technologien Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung beschriebenen Aufgaben zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
e) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen)
zu 1.: Der Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Programmierung und Konzeption von Informatica-Applikationen) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) mindestens 5 Millionen EUR betragen haben.
Entspricht das Geschäftsjahr nicht gleichzeitig dem Kalenderjahr, gelten die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019/2020 - 2021/2022).
1. Ausreichende Anzahl qualifizierter Berater*innen
2. Vergleichbare Referenzen
(Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen)
zu 1.)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens 20 Berater*innen mit mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten des Tätigkeitsbereichs der Leistungserbringung, die alle über den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Informatica Powercenter Schulung „Data Integration for Developers 1“ und „Data Integration for Developers 2" verfügen.
Die weiteren Anforderungen an das rollenspezifischen Anforderungsprofile sind Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
zu 2.)
I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
a) Die Referenzleistungen hat die Erbringung von Leistungen im Tätigkeitsbereich der Programmierung und der Konzeption von Informatica-Applikationen zum Gegenstand.
b) Die Erbringung der Referenzleistungen darf nicht vor dem Kalenderjahr 2020 liegen.
c) Der Umfang der erbrachten Leistung je Referenz umfasst mindestens 800 Berater*innentage (BT), erbracht durch mindestens 4 Berater*innen.
II. Mindestanforderung
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN ALLESAMT ERFÜLLT SEIN, D.H. ES REICHT SOMIT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD. EINE EINZELNE REFERENZ KANN ZUR ERFÜLLUNG MEHRERER MINDESTANFORDERUNGEN HERANGEZOGEN WERDEN. ES IST LEDIGLICH DARAUF ZU ACHTEN, DASS IM ERGEBNIS SÄMTLICHE MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WERDEN. ANDERFALLS KANN DER TEILNAHMEANTRAG NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN.
a) Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit (gemäß Ziffer 2.3. der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) erfüllt.
b) Unter den 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen muss mindestens 1 Referenz aufgeführt werden, bei denen der Referenzgeber dem Finanzdienstleistungssektor (gemäß § 1 Abs. 1 und 1a KWG) zurechenbar ist.
c) Unter den 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen muss mindestens 1 Referenz aufgeführt werden, in dem der Gegenstand der Referenzleistung die Umsetzung der fachlichen und technischen Datenmodellierung von Datenintegrations-Architekturen sowie der Umgang mit Datenmodellierungswerkzeugen beinhaltet.
1. Die Unterstützung der Entwicklungs- und Beratungsleistungen im Tätigkeitsbereich Programmierung und Konzeption von Informatica-Applikationen (vgl. Leistungsbeschreibung) wird innerhalb des EWR und EFTA erbracht.
2. Die Kundenkorrespondenz findet in deutscher Sprache statt.
3. Der Auftragnehmer hat in seinem Betrieb alle Anforderungen zu erfüllen, die gemäß Vertragsbedingungen an die Informationssicherheit gestellt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten bzw. in das Formblatt „Referenzen“ eintragen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten hierüber abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.