GrS Lollar Ersatzneubau - Schlosserarbeiten , Gebäude 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-977-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
GrS Lollar Ersatzneubau - Schlosserarbeiten , Gebäude 1
Grundschule "Bunte Schule" in Lollar,
Ersatzneubau - Schlosserarbeiten Gebäude 1
Grundschule Lollar Schur 2-4 u. Lumdastraße 3 35457 Lollar
Geplant sind 2 Ersatzneubauten an der Grundschule "Bunte Schule " Lollar, Schur 2-4, 35457 Lollar
Die ausgeschriebene Leistung betrifft das Gebäude 1.
Das Schulgebäude wird 2-geschossig ohne Unterkellerung und beinhaltet den
Mensa- und Ganztagesbereich mit Fachklassen.
Die Grundfläche ist rechteckig mit Seitenlängen von ca. 25 x 27m.
Die Nutzung des Neubaus besteht aus einer Mensa mit Verteilerküche und deren Nebenräume, sowie einer großen Schülertoilettenanlage und einem Musikraum im Erdgeschoss. Ergänzend sind im Erdgeschoss noch ein Büro für den Sozialarbeiter. Im Obergeschoss ist die Ganztagesbetreuung mit 3 Betreuungsräumen und Büroräumen untergebracht. Als Fachklasse ist hier ein Kunst-u. Werkraum eingeplant, sowie eine Bibliothek für die Grundschule.
Nebenräume, Technik und Verkehrsflächen, sowie ein Aufzug ergänzen das Raumprogramm in den beiden Geschossen.
Die Beschaffungsmassnahme umfasst Schlosserarbeiten; Gebäude 1:
- 20 m Treppengeländer, innen, 135cm, Stahl grundiert, mit Handlauf V2A
- 20 m Stahlwangen 260/10mm, Deckenrand, grundiert
- 27 m Edelstahl-Handlauf, d=33mm, wandseitig
- 1 StckVordach, Stahlkonstruktion verz. & pulverbeschichtet, Aluminiumverkl.
- 1 Stck Mülltonnenbox, Stahl, verzinkt u. pulverbeschichtet, 2x 240 Liter
- 3 Stck Stahlblechtüren
- 2 Stck Wetterschutzgitter Fassadeneinbau, Lamellen aus Alu, pulverbe., 4-teilig, 1,05x6,30m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYY4Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]