KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 236-580314

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI30927
Bezeichnung des Auftrags:

KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 42 Die Planungsgemeinschaft teilte dem AG mit das laut Schallschutzgutachten von Krebs&Kiefer zusätzliche Flächen der SWEG

benötigt werden, um die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu realisieren. Da in diesem Bereich Gleisanlagen der SWEG

zum Liegen kommen müssen diese wegen der Ergebnisse des Schallschutzgutachtens umgeplant werden. Die Abstellanlage der

SWEG wird weiterhin genutzt und kann weder verkürzt noch zurückgebaut werden.

Gleisanlagen Dritter sind nicht Teil des Planungsauftrags, weshalb die Anlage auch nicht in der derzeitigen Planung enthalten ist.

Laut Darstellung der Planungsgemeinschaft müssten die Abstellgleise 13, 14 und 15 umtrassiert werden was Auswirkungen auf

die neu zu planende Oberleitung sowie auch auf die Länge der bestehenden EÜ km 222.4+06 zur Folge hätte.

Um dies abschließend zu klären, muss das Schallschutzgutachten von Krebs&Kiefer um den Anteil der SWEG-Abstellgleise

erweitert werden, da es nicht auszuschließen ist, dass die LSW die Geräusche der Abstellanlage reflektieren könnte und dadurch

weitere LSW erforderlich sind.

Die nötige Erweiterung der Beauftragung auf Gleisanlagen Dritter hat sich erst durch die Erstellung des Schallschutzgutachtens

ergeben und konnte zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorausgesehen werden. Der AN schuldet mit dem Vertrag eine

fertiggestellte Vorplanung, diese kann ohne die weitere Betrachtung und Beplanung der Gleisanlagen der SWEG im PfA 8.8 nicht

erbracht werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Durch die bereits erstellte Lärmschutzwandplanung im PfA 8.8 seitens der Planungsgemeinschaft sowie der Planung aller

restlichen Fachgewerke ist diese besonders qualifiziert, die noch für die Vorplanung des Projektes nötigen Schritte auszuführen.

Eine notwendige richtlinienkonforme Planungsalternative rechtzeitig auszuarbeiten kann zu diesem Zeitpunkt nur durch

beibehalten der derzeitigen Planungsgemeinschaft sichergestellt werden. Bei einer Einbindung Dritter würden in diesem Fall

überflüssige Schnittstellen enstehen welche vorraussichtlich Qualitätsverluste sowie zusätzliche Prüfschleifen wie auch einen

Mehraufwand mit sich ziehen. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und

Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt mit sich, wordurch die Projektziele nicht eingehalten werden können

und weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird.

Die weiteren Anpassungen einer bereits erbrachten Leistung durch einen neuen AN führen nicht nur zu terminlichen

Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Des Weiteren

entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden

sowieTerminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen

bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.

VII.2.3)Preiserhöhung

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