A.0427.201202, Straßenmeisterei Groß-Gerau, Erweiterung und Anpassung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0427.201202, Straßenmeisterei Groß-Gerau, Erweiterung und Anpassung
Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Betriebsgebäude zurückgebaut, die Außenanlagen inklusive Kanälen erneuert und ein Neubau mit Verwaltung, Werkstatt und Kfz-Halle neu errichtet.
BRI "R" rd. 10.500 m³, BRI "S" rd. 6.600 m³; BGF rd. 1.600 m²; I-II-geschossig.
Die Ausführung erfolgt im laufenden Betrieb und ist in mehreren Bauabschnitten geplant.
Es sollen u.a. Leistungen in folgenden Gewerken vergeben werden: Baustellenlogistik, Außenanlagen, Rohbau, Stahlbau, Dachabdichtung, Fensterbauarbeiten/Fassade, Heizungs- und Sanitärinstallation, Lüftungsinstallation und Elektroinstallation.
Es werden mehrere einzelnen Ausschreibungen nach Fachlosen durchgeführt. Näheres zu den einzelnen Fachlosen ist den jeweiligen Bekanntmachungen zu entnehmen.
Es werden mehrere einzelnen Ausschreibungen nach Fachlosen durchgeführt.
Es wird eine Vergabe nach Fachlosen durchgeführt. Näheres zum Inhalt der Fachlose siehe die einzelnen separaten Bekanntmachungen. Los-Nr. 1
Es wird eine Vergabe nach Fachlosen durchgeführt. Näheres zum Inhalt der Fachlose siehe die einzelnen separaten Bekanntmachungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe in den separat erfolgenden Auftragsbekanntmachungen der einzelnen Fachlose.
Siehe in den separat erfolgenden Auftragsbekanntmachungen der einzelnen Fachlose.
Siehe in den separat erfolgenden Auftragsbekanntmachungen der einzelnen Fachlose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.