Verkehrsleistungen der Linie V96 Dietzenbach Hexenberg - Dietzenbach H.-Keller/H.-Mann-Schule
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvgof.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kanzlei-zuck.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen der Linie V96 Dietzenbach Hexenberg - Dietzenbach H.-Keller/H.-Mann-Schule
Dietzenbach
Verkehrsleistungen der Linie V96 Dietzenbach Hexenberg - Dietzenbach H.-Keller/H.-Mann-Schule mit ca. 53.018 Fahrplan-km und 2.899 Fahrplanstunden (Basis: 2023)
Die Anforderungen und Standards können hier eingesehen werden:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG:
Beabsichtigt die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz 2 Satz 3 bis 5 nicht entspricht.
Zuständig für ein Nachprüfungsverfahren ist:
Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
64283 Darmstadt
Telefon: [gelöscht]
Telefax: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/