EÜ/SÜ Lübbenau - Bauhauptleistung KIB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63379
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ/SÜ Lübbenau - Bauhauptleistung KIB
EÜ/SÜ Lübbenau - Bauhauptleistung KIB
Im Bahnhofsbereich Lübbenau sollen Bahnübergänge durch Eisenbahn- bzw. Straßenüberführungen ersetzt werden.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Errichtung einer Eisenbahn- und einer Straßenüberführung sowie des unterführenden Trogbauwerkes im Nordkopf des Bahnhofs Lübbenau. Zur Entwässerung des abgesenkten Troges ist zwischen EÜ und SÜ eine Hebeanlage zu errichten.
Bauzeitlich erfolgt der Einbau einer Kabelhilfsbrücke sowie von zwei Hilfsbrücken ZH10 im Gleisbereich.
Für den Einbau der Hilfsbrücken steht eine Sperrpause vom 10.11.2023 bis 27.11.2023 zur Verfügung. Der Ausbau der Hilfsbrücken mit Einschub und Inbetriebnahme der EÜ ist in der Sperrpause vom 07.11.25 – 21.11.25 vorgesehen. Zeitgleich werden in den Sperrpausen die baubegleitenden Maßnahmen im Oberbau/Tiefbau sowie in den Ausrüstungsgewerken LST, OLA, 50 Hz durch andere Auftragnehmer ausgeführt. Die Arbeiten sind unter diesen Rahmenbedingungen koordiniert durchzuführen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EÜ/SÜ Lübbenau - Bauhauptleistung KIB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.