Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: GSI FAIR CC 2007-Y02
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude
Planckstraße 1, 64291 Darmstadt-Wixhausen
Die GSI plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung eines neuen
Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton Research), nachfolgend als "Projekt FAIR"
bezeichnet, mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage. Gegenstand des
Auftrages sind Architektenleistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) nach Teil II
(Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausauten) der HOAI im Rahmen der Planung und
Realisierung des "Projektes FAIR".
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planckstraße 1, 64291 Darmstadt-Wixhausen
NA 59: Mehraufwand zu Erstellung des 1. Planstands infolge PÄT216
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
NA 59: Mehraufwand zu Erstellung des 1. Planstands infolge PÄT216
Es handelt sich um Wiederholungsleistungen aufgrund von notwendigen Planungsänderungen auf Basis des genannten Planänderungstestats. Die Leistungen bauen auf der bestehenden Planung von ion42 auf und sind eng an die beauftragten Leistungen gekoppelt. Eine Trennung und Leistungserbringung von Dritten würde zusätzliche Schnittstellen und einen Wissensverlust zum Schaden des Bauherren bedeuten.