Terrestrische Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49621
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Terrestrische Kartierung
Fehmarn
Durchführung terrestrischer Kartierungsleistungen div. Arten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Terrestrische Kartierung
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fehmarn
Durchführung terrestrischer Kartierungsleistungen div. Arten
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT 4 Kartierungen im terrestrischen Bereich Lph 3/4. Ergänzende Erfassung nach Leitfaden LLUR 2022: Trockenmauern und (Lese-)Steinhaufen
Kartierungen im terrestrischen Bereich in der Lph 3/4. Ergänzende Erfassung nach
Leitfaden LLUR 2022: Trockenmauern und (Lese-)Steinhaufen sowie der nicht als Artenarmes Wirtschaftsgrünland erfassten
Grünlandbiotope (Biotoptypen GM, GY). Das Arbeitsergebnis ist eine Biotoptypenkartierung mit Datenübermittlung (Shapefiles)
und Endbericht.
Der Nachtrag ist erforderlich, da im April 2022 vom LLUR eine neue Anleitung zur Kartierung der Biotoptypen in Schleswig-Holstein herausgegeben wurde. Damit unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz jetzt auch Lesesteinhaufen undTrockenmauern, die bisher nicht kartiert wurden. Außerdem gab es Änderungen im Bereich „artenreichesGrünland“, sodass auch dafür kleinteilige Nachkartierungen erforderlich werden.