81294597-M&E-System der Sonderinitiative "Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel" Referenznummer der Bekanntmachung: 81294597

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y7K6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y7K6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81294597-M&E-System der Sonderinitiative "Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel"

Referenznummer der Bekanntmachung: 81294597
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sonderinitiative (SI) Gute Beschäftigung für sozialgerechten Wandel hat zum Ziel, in ausgewählten Partnerländern Afrikas die Bedingungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu verbessern sowie lokale und internationale Investitionen zu fördern, die zu mehr guter Beschäftigung führen. Damit ordnet sich die Sonderinitiative in die zentralen afrikapolitischen Initiativen der Bundesregierung und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein. Sie trägt zur Umsetzung der G20-Investitionspartnerschaft Compact with Africa bei.

Die Schaffung ausreichender Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven ist eine der zentralen Herausforderungen für Afrikas Entwicklung. Vor dem Hintergrund der erwarteten Verdopplung der afrikanischen Bevölkerung auf zweieinhalb Milliarden Menschen bis zum Jahr 2050 werden jährlich 25 Millionen neue Jobs benötigt, um Afrikas Jugend eine Zukunftsperspektive bieten zu können. Produktive Beschäftigung zu guten Arbeitsbedingungen kann dabei im erforderlichen Umfang nur die private Wirtschaft schaffen. Neben der Dynamisierung der heimischen Wirtschaft ist auch eine stärkere Mobilisierung privater Investitionen aus dem In- und Ausland erforderlich.

Die SI ermöglicht ein neues und innovatives Zusammenspiel von Akteuren in der internationalen Zusammenarbeit. Entsprechend sind mehrere Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie multilaterale Organisationen (DOen) jeweils mit Vorhaben an der Umsetzung der Sonderinitiative beteiligt. Die Sonderinitiative wird eng mit dem bereits vorhandenen BMZ-Portfolio in den jeweiligen Partnerländern koordiniert. Neben den spezifischen Indikatoren der verschiedenen Vorhaben und ihren Wirkungsmatrizen wurde für die Sonderinitiative entlang von Schlüsselindikatoren die Grundlagen eines einheitlichen und harmonisierten Monitoringsystems für die entwicklungspolitische Steuerung und Kommunikation aufgebaut.

Auf Seiten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat das BMZ im Rahmen der Sonderinitiative mehrere Vorhaben jeweils eigenständig beauftragt. In derzeit acht Partnerländern - Ägypten, Äthiopien, Côte d"Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien - zielen aktuell insgesamt neun GIZ-Ländervorhaben (Tunesien mit zwei Ländervorhaben) auf die Stärkung von beschäftigungswirksamem Wachstum von Unternehmen ab. Sie schaffen dabei neue Formen der Zusammenarbeit mit der europäischen und afrikanischen Privatwirtschaft, mit dem primären Ziel, über die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Projekten zum Abbau von Geschäfts- und Investitionshindernissen gute Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Ein weiterer Fokus liegt auf Clustern sowie auf nachhaltigen Industriezonen und -parks als wirtschaftliche Katalysatoren. Daneben liegt ein Schwerpunkt auf der Mittelstandsförderung. Die Globalvorhaben "develoPPP for jobs" und "Allianz für Produktqualität in Afrika" ergänzen die Ländervorhaben der SI um spezifische Instrumente für die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft. Das Globalvorhaben Gute Beschäftigung für sozialgerechten Wandel trägt über die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Investoren und in enger Kooperation mit den weiteren GIZ-Vorhaben unmittelbar zum Handlungsfeld "Business & Invest" bei. Zudem sichert es die kohärente Wirkungsmessung und wirkungsorientierte Außendarstellung der Sonderinitiative und unterstützt das BMZ durch die flexible und nachfragebezogene Zulieferung und Bearbeitung aktueller Themen bei der konzeptionellen und strategischen Weiterentwicklung sowie politischen Positionierung und Kommunikation der Sonderinitiative.

Neben den GIZ-Vorhaben führt die Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Finanzierungsfazilität Investitionen für Beschäftigung GmbH Wettbewerbe für Investoren durch. Die weiteren DOen der SI sind sequa, DAAD, Engagement Global, UNIDO, ILO und PTB. Alle DOen sind mit ihren Vorhaben an den Zielen der Sonderinitiative ausgerichtet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
98200000 Beratung in Sachen Chancengleichheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 00000 Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der vorliegende Auftrag beinhaltet die fachliche und Prozessberatung des Globalvorhaben (GV) Gute Beschäftigung für sozialgerechten Wandel sowie der anderen GIZ-Vorhaben der SI bei der Umsetzung und Weiterentwicklung eines zusammenhängenden M&E Systems. Das bestehende System berücksichtigt sowohl die Ebene des Wirkungsorientierten Monitorings (WoM) auf Vorhabenebene als auch die übergreifende Zusammenführung der Wirkungen der SI entlang der Schlüsselindikatoren (KPI), einschließlich der anderen DOen, für eine umfassende entwicklungspolitische Steuerung und wirkungsbasierte Berichterstattung.

Mit dem Auftrag sollen auf Ebene der GIZ-Vorhaben wirkungsorientierte Monitoringsysteme für die jeweiligen Ziele und Wirkungen weiterentwickelt und im Fall von Neubeauftragungen neu aufgesetzt werden, die nach einer in der SI einheitlichen Definition und Messung ihrer Ergebnisse, insbesondere der Beschäftigungswirkungen, arbeiten und somit ein standardisiertes und aggregierbares Monitoring der KPI sicherstellen. Der Entwicklungsstand der WoM-Systeme ist dabei unterschiedlich. Die Weiterentwicklung / ggf. Neuaufsetzung erfolgt auf Basis von Definitionen und konzeptionellen Überlegungen, die teils zwischen den beteiligten Akteuren bereits abgestimmt und in entsprechenden Referenzdokumenten festgehalten, teils in der praktischen Anwendung und nach Bedarf weiter auszuarbeiten sind. Der AN ist dabei wesentlich in die Abstimmungsprozesse involviert. Zu beachten sind beim Aufbau der WoM-Systeme zudem eine mögliche Nutzung von Partnersystemen sowie die internen Vorgaben und Standards der GIZ für die Steuerung von Vorhaben im Sinne von CapacityWORKS, für das wirkungsorientierte Monitoring und für die Messung von Beschäftigungswirkungen, u. a. im Rahmen der BMZ-Standardindikatoren.

Die Wirkungen der unterschiedlichen Vorhaben und Ansätze der gesamten SI sollen in regelmäßigen Abständen gemessen und aggregiert an das BMZ kommuniziert werden. Für eine kohärente und kumulative Wirkungserfassung und -darstellung kommen derzeit sieben KPI zur Anwendung. Diese ermöglichen es, die zentralen Wirkungen der Initiative, insbesondere Beschäftigungswirkungen, über die verschiedenen Vorhaben, Länder und Durchführungsorganisationen hinweg standardisiert zu messen und zu aggregieren. Auf globaler Ebene leistet das M&E-System die Zusammenführung der aggregierten quantitativen Wirkungen entlang der KPI über die Grenzen der Partnerländer und Durchführungsorganisationen hinweg. Es sammelt zudem qualitative Ergebnisse für die Wirkungsberichterstattung an BMZ, Partner und Öffentlichkeit. Die Ergebnisse der quartalsweisen aggregierten Berichterstattung werden in einem Dashboard abgebildet, welches zur Kommunikation innerhalb der SI und des BMZ verwendet wird. Die Verantwortung für das übergreifende M&E-System liegt dabei beim GV und wird unterstützt durch den AN.

Die bestehenden Systeme sollen mit Unterstützung des AN weiter verfeinert und bei Bedarf angepasst werden. Um die Funktionalität der Mechanismen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Kontrolle und bedarfsgerechte Anpassung vorgesehen.

Die fachliche Unterstützung der GIZ-Vorhaben bei der Verwendung der IT-Lösung SmartME zum Aufsetzen und Weiterentwickeln der Datenstruktur, zur Datenerhebung und -verarbeitung sowie der Berichterstattung der KPI und des wirkungsorientierten Monitorings ist Teil des Auftrags. Es handelt sich hierbei nur um die Betreuung der Datenstruktur der Vorhaben in SmartME, nicht um eine technische Unterstützung. Diese liegt bei einem dritten externen Auftragnehmer.

Der AN unterstützt das GV zudem bei der Beratung des BMZ bezüglich verschiedener M&E-Fragen, sowohl in Form von schriftlichen wie mündlichen fachlichen Beiträgen im Zuge interner Beratungstermine und Sitzungen mit dem BMZ sowie der KfW/IfB. Dem dynamischen politischen Umfeld der SI geschuldet, umfasst dies auch Ad-hoc-Anfragen, die kurzfristig prioritär bearbeitet werden müssen.

Der Auftrag wird über das GV vergeben, dient aber der Unterstützung aller an der SI beteiligten GIZ-Vorhaben. Die übergreifende Steuerung des Gesamtauftrags erfolgt daher durch das GV. Innerhalb des Auftrags lassen sich zwei Teile unterscheiden, deren Aufgaben und Leistungserbringung jeweils in sachnächster Verantwortung gesteuert werden:

Teil A umfasst auf übergreifender Ebene die Beratung und Unterstützung des Globalvorhabens Ausbildung und Beschäftigung zum Aufbau und zur fachlichen und technischen Umsetzung des übergreifenden M&E Systems der SI. Insbesondere entsprechend des sich kontinuierlich verändernden politischen Umfelds der SI oder aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen in den Partnerländern ist eine Beratung zur bedarfsgerechten Anpassung und Weiterentwicklung des Systems Schwerpunkt. Dabei ist die gesamthafte Koordinierung aller im Rahmen des Auftrags vergebenen Beratungsleistungen eingeschlossen. Dieser Teil wird im Austausch mit den anderen Akteuren durch das Globalvorhaben gesteuert. Die Bedarfe ergeben sich dabei aus dem Austausch mit dem BMZ sowie mit den GIZ-Vorhaben und weiteren DOen der SI.

Teil B betrifft die Beratung und Unterstützung der einzelnen GIZ-Vorhaben bei der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer jeweiligen WoM-Systeme. Neben der Erfassung von Daten nach einheitlichen Standards umfasst diese Aufgabe die fortlaufende Beratung zur Anwendung der Standards und Definitionen auf den verschiedenen Ebenen. Diese Teile des Auftrags werden in jeweiliger Verantwortung und nachfrageorientiert von den einzelnen GIZ-Vorhaben abgerufen und gesteuert.

Parallel zur durch das GV erfolgenden Koordinierung der Zusammenarbeit im Rahmen der SI innerhalb der GIZ und mit den anderen DOen, muss auf Seiten der durch den AN eingesetzten Berater*innen der Informationsfluss an und durch den AN sichergestellt werden, um die kohärente Umsetzung der verschiedenen Beratungseinsätze zu gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Fachliche Beratung zu wirkungsorientiertem Monitoring (WoM) auf mehreren Ebenen (3 Projekte)

2. Erarbeitung von quantitativen Datenerhebungsinstrumenten für das WoM (3 Projekte)

3. Beratung zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (1 Projekte) und zu Beschäftigungswirkungen (1 Projekte)

4. Erarbeitung und Durchführung von Trainings zu WoM (2 Projekte)

5. Anwendung qualitativer Methoden in Wirkungsorientiertem Monitoring und Evaluierung (2 Projekte)

2. Regionale Erfahrung

Regionale Erfahrung in der Region Afrika

3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit

Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50% ODA-finanziert)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen

3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften

4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 750000 EUR

2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 7 Personen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 125000 EUR

2. Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiete Wirkungsorientiertes Monitoring (WoM) / resultsoriented Monitoring und mindestens 3 Referenzprojekte in der Region Afrika in den letzten 3 Jahren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y7K6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2023

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