MKa_FP_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0432-2022-2406
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
MKa_FP_TWP
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) an seinem bisherigen Standort in Langen kann seinen Betrieb nur noch unter erhöhtem Aufwand aufrechterhalten und weist weder notwendige zukunftsfähige Flexibilität noch dringend benötigte Erweiterungsflächen auf der Liegenschaft auf. Daher soll auf einem nahegelegenen Grundstück ein neuer Forschungscampus entstehen.
Die Neuunterbringung des PEI erfordert dessen infrastrukturelle Erschließung. Auf Grund der Nähe zur Deutschen Flugsicherung (DFS) soll auch der Neubau des PEI durch die DFS Energy (DFS-E) elektrisch, wärme-/kältetechnisch und mit Dampf versorgt werden. Hierzu muss ausgehend von einem bestehenden ein neuer Medienkanal bis zu einer neu zu errichtenden Übergabestation auf dem neuen Grundstück errichtet werden. Hierfür sind u.a. Ingenieurleistungen i.S.v. § 74 VgV erforderlich.
Ziel dieses Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist die Vergabe solcher Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49ff. i.V.m. Anlage 14 HOAI).
Langen, Hessen
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) plant die Neuunterbringung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Hierfür hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit der Erkundung einer anforderungsgerechten neuen Liegenschaft beauftragt. Ergebnis dieser Erkundung ist die Entscheidung für einen Neubau auf einem dem bisherigen Standort nahegelegenen Grundstück.
Die Bauverwaltung (BV) vertritt die BImA in ihrer Funktion als Bauherr des Bundes. Baudurchführende Ebene (BdE) der BV des Bundes in Hessen ist im Wege der Organleihe der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) stellt die Fachaufsicht führende Ebene (FfE) der BV dar.
Der Bestand des PEI grenzt unmittelbar an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Die DFS Energy GmbH (DFS-E), eine 100%ige Tochtergesellschaft der DFS zur Erzeugung der Medien Strom, Wärme, Dampf und Kälte, betreibt hierfür eine Energiezentrale (EZ), die unter anderem zur Medien-Versorgung des PEI dient. Durch einen zwischen der DFS-E und dem PEI geschlossenen Medienvertrag ist das PEI bis zum 31. Dezember 2034 verpflichtet, die angemeldeten Medien vertragsgemäß in der EZ zu erzeugen. Die Leitungen und Verrohrungen sind zur Übertragung der Medien von der EZ der DFS-E zum bisherigen Standort des PEI durch einen unterirdischen begehbaren Medienkanal Bestand (MKaB) bis zur Medienübergabezentrale im Bestand geführt. Sowohl EZ als auch MKaB sind Eigentum der DFS-E.
Zur Erschließung des Neubau-Grundstücks und zur Versorgung des geplanten Neubaus soll als Erweiterung des MKaB ein ebenfalls unterirdischer begehbarer Medienkanal Neubau (MKaNb) bis zur vorgesehenen Medienübergabezentrale Neubau errichtet werden. Der Anschluss des MKaNb an den MKaB soll in Form eines Anschlussbauwerks realisiert werden. Der mögliche Trassenverlauf des MKaNb ist auf einen Korridor zwischen PEI und DFS beschränkt, was beengte Platzverhältnisse impliziert, und wird somit unmittelbar an das PEI / die DFS angrenzen. Damit deren laufender Betrieb aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten nicht gestört wird, muss die Errichtung des MKaNb erschütterungsarm erfolgen sowie Luftverunreinigungen und Lärm auf ein Minimum reduziert werden. Eine genauere Trassierung ist im Rahmen der Planung festzulegen; aufgrund des Korridors ist allerdings der grundsätzliche Verlauf mit zwei ungefähr rechtwinklig zueinander verlaufenden Schenkeln obligatorisch. Das finale Teilstück des neuen Bauwerks muss eine öffentlich gewidmete Straße sowie die darunter befindlichen Medienleitungen der öffentlichen Versorgung (Strom, Telefon, Trinkwasser, Abwasser, ...) unterqueren.
In die Objektplanung dieses Ingenieurbauwerks müssen die Ergebnisse aus Baugrunduntersuchung und Vermessung, die brandschutztechnischen Erfordernisse sowie die Erkenntnisse aus den Fachplanungen dieser Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung einfließen. Der neue Medienkanal muss mit vorgeschriebenen Notausstiegen und entsprechender Beleuchtung geplant sowie brandschutztechnisch ausgerüstet werden.
Die Medien-Versorgung der neuen Liegenschaft stellt für die DSF-E eine Ausdehnung ihres Netzes, für das sie die Betreiberverantwortung hat, dar. Aus diesem Grund sollen sowohl die technische Ausrüstung des Ingenieurbauwerks als auch dessen medientechnischer Ausbau mit der DFS-E in Form eines Errichtervertrags vereinbart werden. Dieses Vorgehen muss entsprechend berücksichtigt werden.
Mit Abschluss des Vertrages wird Leistungsstufe 1 (Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4) beauftragt.
Die Leistungsstufen 2 und 3 (Leistungsphasen 5 und 6) sollen optional beauftragt werden - vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem (...) nichtoffenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote (...) abgegeben worden sind (...), sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht Grundlegend geändert werden" (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MKa_FP_TWP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.zpp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.