Aussenanlagen und Dachbegrünung Referenznummer der Bekanntmachung: LRA0815AA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Aussenanlagen und Dachbegrünung
Erweiterungsgebäude Landratsamt MTK Hofheim, landschaftsgärtnerische Arbeiten
Landratsamt Hofheim Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus
Dachbegrünungarbeiten:
- ca. 4.130 m2 Dachbegrünungsarbeiten mit Schutz- und Trennlagen, Drän- und Filterschichten oder Regenrückhalteeinrichtungen mit App-gesteuerter Regenwassernutzung
- ca. 215 m3 Auffüllungen mit Schaumglasschotter
- ca. 1.250 m Einfassungen aus Stahlband in unterschiedlichen Abmessungen
- ca. 155 m Einfassungen aus Kunststoffband
- ca. 1.220 m2 Oberflächenbefestigungen aus Betonsteinplatten, -pflaster und Traufflächen aus Schottermaterial inkl. ungebundener Tragschichten
- ca. 265 m Absturzsicherungen / Geländer aus Stahl mit Unterkonstruktion für durchdringungsfreie Befestigung auf Dächern inkl. 3 Stück Toranlagen
- 1 Stück Pergola als Stahl- / Holzkonstruktion
- ca. 20 Stück Kontrollschächte für Dacheinläufe, davon 2 Stück App-gesteuert für Regenrückhaltung
- ca. 50 m Entwässerungsrinnen als Fassaden, - Kasten- oder Schlitzrinnen
- 1 Stück automatische Bewässerungsanlage für Pflanz- und Rasenflächen
- ca. 250 m Verlegung bauseitiges Elektrokabel inkl. Sandummantelung
- ca. 37 Stück Einzelfundamente für Pollerleuchten und Steckdosensäulen
- Ausstattung: 5 Stück Hockerbänke, radial, 87 m Hochbeete aus Aluminium, 5 Stück Hochbeete, rund
- ca. 550 m3 Untersubstrat
- ca. 300 m3 Intensivsubstrat für Rasen
- ca. 450 m3 Staudensubstrat
- ca. 3.510 m2 vegetationstechnische Arbeiten inkl. Pflanz- und Rasenarbeiten sowie Fertigstellungspflege
- ca. 3.510 m2 Entwicklungspflege Pflanz- und Rasenarbeiten für 1,5 Jahre
- ca. 44 Stück Solitärgehölze
- ca. 13.500 Stück Stauden
- ca. 28.320 Stück Blumenzwiebel
Außenanlage:
- ca. 110 m Abbruch vorh. Einfassungen
- ca. 280 m2 Ausbau vorh. Pflasterdecken
- ca. 16 Stück Abbruch von Sitzbänken und Leuchtenfundamenten
- ca. 1.000 m2 Rückbau Geotextil Baustraße
- ca. 360 m3 Abbruch / Rückbau vorh. Befestigungen ohne Bindemittel inkl. Wassergeb. Wegedecken
- ca. 4.600 t Entsorgung von Bodenmaterial und ungebundener Befestigungen
- ca. 1.600 m3 Erdarbeiten
- ca. 5940 m2 Geländeplanum
- ca. 1.000 m2 Baugrundverbesserung mit Schotter und Vlies
- ca. 750 m3 ungebundene Trag- und Frostschutzschichten
- ca. 1.110 m Bordsteinanlagen aus Beton (Hoch-, Rund-, Tiefbordsteine) sowie Einfassungen aus Betonpflaster
- ca. 970 m2 verschiedene Pflasterdecken aus Betonstein einschl. Rasen- und Splittfugenpflaster, Dicken von 8 bis 12 cm
- ca. 450 m2 vorh. Betonsteinpflaster wieder verlegen
- ca. 60 m Plattenbelag aus Betonstein als Bänderungen, ungebunden und gebunden
- ca. 335 m2 Schottetraufe
- ca. 690 m2 Wassergebundene Wegedecke
- ca. 405 m2 Asphaltarbeiten
- ca. 50 m Gussasphaltrinne
- ca. 45 m Mauerwinkel (H 55 bis H 230 cm) inkl. Erd- und Dränarbeiten
- ca. 35 m Absturzsicherung / Geländer inkl. 1 Toranlage
- ca. 36 m Stufenanlagen inkl. Handlauf
- ca. 80 m Entwässerungsleitungen inkl. Erdarbeiten
- ca. 65 m Entwässerungsrinne als Kastenrinne
- ca. 4 Stück Straßen- und Punktabläufe
- ca. 480 m Wasserleitung für Gartenhydranten inkl. Erdarbeiten
- ca. 4 Stück Gartenhydranten
- ca. 225 m Kabelgraben inkl. Erdarbeiten
- ca. 16 Stück Fundamente für bauseitige Mast- und Pollerleuchten
- Ausstattung: 6 Stück Sitzbänke aus Beton, 1 Stück Abfallbehälter, 4 Stück Sitzbänke mit Rückenlehne, 1 Stück Eingangsmatte, 7 Stück Schilder mit Pfosten
- ca. 3.370 m2 vegetationstechnische Arbeiten inkl. Pflanz- und Rasenarbeiten sowie Fertigstellungspflege
- ca. 3.370 m2 Entwicklungspflege Pflanz- und Rasenarbeiten für 1,5 Jahre
- ca. 55 m3 Staudensubstrat
- ca. 700 m3 Oberboden
- ca. 135 m3 Baumsubstrat Pflanzengrubenbauweise 1+2
- ca. 31 Stück Bäume und Solitärgehölze
- ca. 1.050 Stück Bodendecker
- ca. 870 Stück Stauden
- ca. 8.000 Stück Blumenzwiebel
Außenstellplätze und Stützwand Einfahrt:
- ca. 920 m3 Erdarbeiten
- ca. 2.000 t Entsorgung von Bodenmaterial
- ca. 250 m2 Bodenplatte aus WU-Beton / Stahlbeton
- ca. 170 m2 Wände aus Stahlbeton inkl. Schalung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl, ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3 Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl, ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3 Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376K9U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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