Holzbauarbeiten-Fassade / Neubau eines Ausbildungs- und eines Schulgebäudes Berufsbildungswerk Karben Referenznummer der Bekanntmachung: VE 335.01 / KNB

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsbildungswerk Südhessen gGmbH
Postanschrift: Am Heroldsrain 1
Ort: Karben
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Daniela Bär
E-Mail:
Telefon: +49 6039-482118
Fax: +49 6039-482195
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbw-suedhessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y626KHF/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: CONSTRATA Ingenieur-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Beckheide 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Alexandra Sandow
E-Mail:
Telefon: +49 520587955-13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y626KHF
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Diakonisches Sozialunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dienstleistungen für Menschen mit Förderbedarf

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Holzbauarbeiten-Fassade / Neubau eines Ausbildungs- und eines Schulgebäudes Berufsbildungswerk Karben

Referenznummer der Bekanntmachung: VE 335.01 / KNB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Berufsbildungswerk Südhessen gGmbH (nachfolgend: "Berufsbildungswerk Südhessen" oder "bbw") ist ein deutsches Berufsbildungswerk. Es dient der Berufsorientierung und -vorbereitung sowie Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung und sozialer Benachteiligung. Das Berufsbildungswerk Südhessen bietet eine breit gefächerte Palette an maßgeschneiderten Angeboten. Mit den speziellen Fördermöglichkeiten werden junge Menschen auf ihrem Weg in die berufliche und soziale Teilhabe begleitet.

Das Berufsbildungswerk Südhessen befindet sich auf einem 12 Hektar großen Gelände in Karben nördlich von Frankfurt. Dort wird nunmehr der Neubau einer Berufsschule sowie eines bbw Gebäudes in Eigennutzung geplant und umgesetzt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45210000 Bauleistungen im Hochbau
45321000 Wärmedämmarbeiten
45324000 Gipskartonarbeiten
45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:

Am Heroldsrain 1 61184 Karben

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wechselfalzschalung 1070 m²;

Wechselfalzschalung Deckenuntersicht 125 m²;

Holzleistenschalung 650 m²;

Zementbauplatte 175 m²;

Faserzementbekleidung 374 m²

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 70
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen,

- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,

- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger,

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b,

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,

- Erklärung HTVergG (§ 4 Abs. 1 HTVergG).

Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).

Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.

Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:

- durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),

- Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung).

Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).

Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweisvorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorzulegen (VHB-Formular 234).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gilt das Hessische Tariftreuegesetz

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/04/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieterfragen müssen bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626KHF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei der Bezirksregierung Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/03/2023

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