Rahmenvereinbarung über Waldpflegearbeiten (Kultur- und Jungwuchspflege) Referenznummer der Bekanntmachung: LBHF-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Waldpflegearbeiten (Kultur- und Jungwuchspflege)
Waldpflegearbeiten (Kultur- und Jungwuchspflege)
Gebiet Nord/West
Hessische Forstämter
Rahmenvereinbarung über Waldpflegearbeiten (Kultur- und Jungwuchspflege)
Die RV gilt ab 01.07.2023 und endet nach Ablauf eines Jahres. Sie verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht drei Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Im Leistungslos Staffelpreis besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Zeitlohn-Preise nachrichtlich mit abzufragen.
Die maximale Höchstmenge für die gesamte Rahmenvereinbarung wird auf 6.000 ha pro Jahr festgelegt.
Gebiet Nord/Ost
Hessische Forstämter
Rahmenvereinbarung über Waldpflegearbeiten (Kultur- und Jungwuchspflege)
Die RV gilt ab 01.07.2023 und endet nach Ablauf eines Jahres. Sie verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht drei Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Im Leistungslos Staffelpreis besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Zeitlohn-Preise nachrichtlich mit abzufragen.
Die maximale Höchstmenge für die gesamte Rahmenvereinbarung wird auf 6.000 ha pro Jahr festgelegt.
Gebiet Süd
Hessische Forstämter
Rahmenvereinbarung über Waldpflegearbeiten (Kultur- und Jungwuchspflege)
Die RV gilt ab 01.07.2023 und endet nach Ablauf eines Jahres. Sie verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht drei Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Im Leistungslos Staffelpreis besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Zeitlohn-Preise nachrichtlich mit abzufragen.
Die maximale Höchstmenge für die gesamte Rahmenvereinbarung wird auf 6.000 ha pro Jahr festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
-Anmeldung eines Gewerbes,
-Besitz gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer.
-Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
-Mindestens 1 deutschsprachiger Einsatzleiter/Ansprechpartner pro Arbeitsgruppe ist dauerhaft während der Auftragsausführung vor Ort (vgl. VB-U, Anlage 1).
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
- Ordnungsgemäße Abführung der Steuern und Abgaben,
- Erfüllung der Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung (RV, KV, PV, AV) für eingesetztes, sozialversicherungspflichtiges Personal,
-Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die beworbene Leistung mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Mio. € je Versicherungsjahr pauschal für Personen- und Sachschäden und die Abdeckung der typischen Umweltrisiken (bei Bietergemeinschaften durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in vorgenannter Höhe).
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung/Angaben folgendes zu erklären:
- FSC uns PEFC-Standards sowie ein PEFC anerkanntes Gütezeichen (z.B. RAL-Gütezeichen, Deutsches Forst Service Zertifikat oder gleichwertiger Art) für
die beworbene Dienstleistung, bzw. für Kleinunternehmen nach § 19 USTG Referenzen über gleichwertige Maßnahmen.
- Die Mobilität des eingesetzten Personals sowie ausreichende Transportkapazitäten für die vom AN zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (z. B. Geräte)
- Einsatz von qualifiziertem Personal:
Qualifiziert ist, wer die Berufsausbildung zum Forstwirt (oder vergleichbar) abgeschlossen hat, die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens zweitägigen Zertifikatslehrgang (inkl. Abschlussprüfung) für Arbeiten in der Kultur- und Jungwuchspflege nachweist oder über mindestens einjährige Erfahrung in Arbeiten der Kultur- und Jungwuchspflege verfügt.
-Verpflichtungserklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
-Referenzen:
Angabe über die erbrachten und nachgewiesenen Erfahrungen in der Kultur- und Jungwuchspflege (Auftraggeber, Kontakt, Art und Umfang, Ausführungszeitraum)
oder
-formfreie Erklärung abzugeben:
nachvollziehbare Darstellung, wie die künftigen Einzelaufträge vertragsgemäß erfüllt werden können. Hierbei kann neben der Darstellung der technischen und personellen Ausstattung z.B. auch auf evtl. vorhandene oder geplante Unternehmenszertifizierung bzw. Qualifizierungen eingegangen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338) abzugeben haben. Diese sind im Leistungsverzeichnis unter Ziffern VII enthalten!
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen.
Die Zuschlagskriterien für die nach Abschluss der Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelverträge/Leistungslose sind:
40 % Preis
60 % Qualität
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine.
Die kumulative Höhe aller zu vereinbarenden Vertragsstrafen ist auf max. 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)