Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden, Externe Unterstützung der Projektleitung für den Treuhänder und Entwicklungsträger Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-SEG-Ostfeld-PL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden, Externe Unterstützung der Projektleitung für den Treuhänder und Entwicklungsträger
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld", Wiesbaden, Externe Unterstützung der Projektleitung für den Treuhänder und Entwicklungsträger
Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 BauGB für die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW)
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
Ausgangssituation: Die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld", gemäß § 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB), die SEG als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" beauftragt. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden und umfasst einen Bereich von ca. 450 ha. Gemäß dem Strukturkonzept, welches im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erarbeitet wurde, ist im Süden des Plangebiets ein neuer Stadtteil für etwa 8.000 bis 12.000 Einwohner auf einer Fläche von ca. 68 ha sowie im Norden ein zentraler Behördenstandort des Bundeskriminalamtes (BKA) auf einer Fläche von ca. 27 ha geplant. Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden. Die Errichtung eines neuen Stadtteils soll dem in Wiesbaden festgestellten erhöhten Bedarf für Wohnen und Arbeiten entsprechen und den Anforderungen eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtteils gerecht werden. Zur Umsetzung der Anforderungen sollen im Rahmen eines Planungswettbewerbs und darauf aufbauenden Planungsprozessen Ideen und Lösungen, insbesondere für die Themenbereiche Wohnen und Arbeiten, Klima, Stärkung von Freiraum- im Stadtteil und Biotopstrukturen im Landschaftsraum, Schienenanbindung, autoarmer Stadtteil, Konzeption eines Plus-Energie Stadtteils und Reduktion des CO2-Verbrauchs entworfen sowie einen lebenswerten und sozial gemischten Stadtteil mit eigener Identität konzipiert werden. Neben der Entwicklung eines neuen urbanen Stadtteils im Süden, besteht die Absicht einen zentralen Behördenstandort des Bundeskriminalamtes mit perspektivisch 7.000 Mitarbeitern auszuweisen. Dabei sind Synergien zwischen dem bebauten Raum mit dem Landschaftsraum im Hinblick u.a. auf Vernetzungen und klimatische Rahmenbedingungen zu schaffen. Den spezifischen Nutzungsanforderungen an den Standort soll entsprochen werden. Der Landschaftsraum umfasst mit rund ¾ der Fläche den größten Teil des Plangebiets. Seine Funktion als natur- und klimasensibler Raum soll entsprechende Nutzungskonzepte für den Landschaftsraum im Hinblick u.a. auf die Landwirtschaft, Naherholung und der lokalen Nahversorgung entsprechend den übergeordneten Nutzungsansprüchen berücksichtigt werden. Projektbeteiligte und Schnittstellen: Die SEG als Entwicklungsträger und Treuhänder arbeitet eng mit dem Auftraggeber der LHW zusammen. Die jeweils benannten Projektleiter/innen auf Seiten der LHW und der SEG bilden das Gesamt- Projektleitungsteam. Auf beiden Seiten besteht bereits ein Team von Mitarbeitern unterschiedlichster Professionen. Weitere Projektbeteiligte von Seiten der Verwaltung und Dritter werden oder sind bereits intensiv eingebunden. Für das Projekt wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die aus den Mitgliedern des hauptamtlichen Magistrats besteht und vom Stadtentwicklungsdezernenten bzw. im Bedarfsfall seiner Stellvertretung geleitet wird. Die Lenkungsgruppe bedient sich der Gesamt-Projektleitung, die aus dem Projektleiter Amt 61 sowie der Projektleitung der SEG besteht. Zur Koordination des Gesamtprozesses oder von Teilprojekten wurde ebenso eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Dieser gehören verschiedene Dezernate und Ämter an. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Von Seiten des Entwicklungsträgers und Treuhänders wurde ein Projektleitungsteam gebildet. Zur kompetenten Verstärkung des Teams wird eine Unterstützung der Projektleitung gesucht, die über ausgeprägte Leitungserfahrung in der Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen verfügt. Der Auftragnehmer übernimmt die direkte Schnittstellenkoordination gegenüber der LHW und präsentiert das Projekt für den Entwicklungsträger und Treuhänder nach außen in die Öffentlichkeit, die politischen Gremien und Verbände. Dabei ist es wichtig, dass der Auftragnehmer die grundsätzliche Projektkoordination mit der Gesamt-Projektleitung zu übernehmen hat und sich projektspezifisch themenbezogen auf dieser Ebene abstimmt. Der Auftragnehmer ist Teil des Projektleitungsteams des Entwicklungsträgers und Treuhänders, das bereits die kaufmännische wie auch die städtebauliche Projektleitung umfasst. Das Projektleitungsteam ist unmittelbar der Geschäftsführung der SEG unterstellt. Die SEG legt großen Wert auf Teamarbeit und eine kooperative Zusammenarbeit. Der Auftragnehmer soll im Rahmen der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aufgrund seiner Erfahrung, seines Wissens und der notwendigen Kreativität die Aufgaben zielorientiert und kompetent steuern. Ebenso soll er die Ziele und Intentionen, die mit dem Stadtteil realisiert werden, auch gegenüber der Öffentlichkeit sowie den zu beteiligten Akteuren präsentieren und vermitteln: - Strategische Abstimmungen und Gesamtkoordinierung mit der LHW auf gemeinsamer Gesamt-Projektleitungsebene - Vertretung des Entwicklungsträgers und Treuhänders gegenüber städtischen Ämtern, Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbarkommunen und Eigentümern sowie Pächtern - Sicherstellung der Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten der Verwaltung, der Politik (Gremien) und der Öffentlichkeit - Aktivierung und Vernetzung der Akteure - Steuerung und Sicherung der im Entwicklungsträgervertrag enthaltenen Ziele und Aufgaben - Der Auftragnehmer bildet mit den entsprechenden Angestellten des Entwicklungsträgers ein Projektleitungsteam und übernimmt die übergeordnete Projektsteuerung gemeinsam mit dem Projektleitungsteam - Unterstützung der aktiven Öffentlichkeitsarbeit und stellvertretende Repräsentation des Projektes in Abstimmung mit dem Auftraggeber - Beratung der Projektbeteiligten in strategischer und operativer Durchführung der Maßnahme - Fachliche Begleitung der operativen Umsetzung der Projektbestandteile durch das Projektteam - Beratung bei Verträgen, Bieterverfahren und sonstigen Ausschreibungsverfahren - Fachliche Begleitung der Vorbereitung der Genehmigung der Vorgänge nach § 144 / 145 BauGB i.V. m § 169 BauGB - Fachliche Begleitung der Steuerung der städtebaulichen Plan- und Bauleitplanverfahren - Fachliche Begleitung des Vertragsmanagements im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen - Fachliche Begleitung von Wettbewerbsgutachten und Werkstattverfahren - Initiierung und Aufbau von Kooperationen mit anderen Kommunen oder Projektbeteiligten - Aktive Mitarbeit und Berichterstattung über den Fortgang des Projektes im Rahmen des regelmäßigen JourFix mit dem Auftraggeber und bei Bedarf der Lenkungsgruppe sowie der Steuerungsgruppe, die beide für dieses Projekt eingerichtet wurden.
Optionen der Beauftragung: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), der sich an den einzelnen Phasen des Planungsprozesses orientiert, vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projekts sowie der Entscheidung der LHW im weiteren Projektverlauf. - Stufe 1: Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb - Stufe 2: Erstellung des Rahmenplans - Stufe 3: Erstellung der Bebauungspläne Erschließung / grobe Festlegung der Infrastruktur - Stufe 4: Bebauungspläne B 1 - Stufe 5: Bebauungspläne Stadtquartier Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten Zeitrahmen: Leistungsbeginn: ca. März 2023 - Stufe 1: Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb Stadtquartier und B1 (voraussichtlich bis Ende 2023) - Stufe 2: Erstellung des Rahmenplans (voraussichtlich Anfang 2024 bis Mitte 2024) - Stufe 3: Erstellung der Bebauungspläne Erschließung / grobe Festlegung der Infrastruktur (voraussichtlich Mitte 2024 bis Mitte 2026) - Stufe 4: Bebauungspläne B 1 (voraussichtlich Anfang 2025 bis Ende 2026) - Stufe 5: Bebauungspläne Stadtquartier (voraussichtlich Anfang 2026 bis Ende 2030) Leistungsende (inkl. Optionen): ca. Ende 2030
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), der sich an den einzelnen Phasen des Planungsprozesses orientiert, vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projekts sowie der Entscheidung der LHW im weiteren Projektverlauf. - Stufe 1: Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb - Stufe 2: Erstellung des Rahmenplans - Stufe 3: Erstellung der Bebauungspläne Erschließung / grobe Festlegung der Infrastruktur - Stufe 4: Bebauungspläne B 1 - Stufe 5: Bebauungspläne Stadtquartier Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Anmerkung zu II.1.7)
Der Prozess der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme stellt sich sehr dynamisch dar. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer eine grundsätzliche Verfügbarkeit von zweimal pro Woche ganztägig (8 h) vorhält, wobei sich der Aufwand entsprechend des Projektes verändern kann. In Spitzenzeiten ist es möglich, die zu leistenden Stunden bis auf eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden auszuweiten.
Auf Ziff. II.2.11) Angaben zu Optionen sowie der zeitlichen Komponente des Auftrages aus Ziff. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung (hier: letzter Absatz) wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden, Externe Unterstützung der Projektleitung für den Treuhänder und Entwicklungsträger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]