Blade-Workstations für Leitstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57982
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Blade-Workstations für Leitstellen
Die DB Systel GmbH als zentraler IT-Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Standard-Portfolios im Bereich der Lieferung von Workstations für Leitstellen an, um weitere Konzerngesellschaften der Deutschen Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen dieser Art versorgen zu können. Gegenstand dieser Vergabe sind „Blade Workstations“ als Clients für von der DB Systel betriebene Anwendungen zur Verwendung im Konzern der Deutschen Bahn AG. Die Systeme werden in der Regel in die Software-Verteilungs-Infrastruktur integriert und müssen dazu mit betriebsinterner Software betankt werden können. Dabei ist eine hohe zeitliche und funktionale Stabilität hinsichtlich der verwendeten Bauteile, der Treiber und des Betriebssystems notwendig. Das Mengengerüst ist dem Preisblatt zu entnehmen. Ca. 20% der Systeme werden die spezielle Ausprägung „zertifiziert für 24/7 Betrieb“ aufweisen. Die Implementierung von ca. 50 „Blade Workstations“ soll in den ersten 3 Jahren erfolgen. Die Rahmenvertragsdauer wird für 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr, bis maximal 8 Jahren ausgeschrieben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben. Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt ca. 120 Blade Workstations zzgl. ca. 20 Blade-Workstations 24/7. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit mit Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt ca. 300 Blade Workstations, davon sind ca. 45 Blade-Workstations 24/7. Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Bundesrepublik Deutschland
Der Warenkorb beinhaltet Workstations für Leitstellen im 19“ Rack Format (Blades). Hierbei handelt es sich um Systeme, auf welchen ein Windows 10 oder höheres Client-Betriebssystem installiert werden kann und welche über eine Vielzahl von Monitorausgängen verfügen.
Die Systeme werden abgesetzt vom eigentlichen Arbeitsplatz in einem Serverraum installiert. Konkrete Details zu den Systemen finden sich in der Anlage 2 - Kriterienkatalog.
Der Warenkorb besteht aus zwei unterschiedlichen Ausprägungen dieser Workstations, die sich in den beiden folgenden wesentlichen Eigenschaften unterscheiden:
1. Minimaler Raumbedarf: Gefordert werden Workstations mit einer Bauform von 1HE (einer Höheneinheit).
2. Zertifizierung für 24/7 Betrieb: Gefordert werden Workstations, welche für den 24/7 Betrieb zertifiziert sind.
Für beide Ausprägungen ist eine „5-Jahre vor-Ort Garantie“ als Standardleistung zu inkludieren.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragslaufzeit die folgenden Erweiterungen für die Warenkorbmodelle anbieten und liefern können:
• Erweiterungen Arbeitsspeicher
• Erweiterung Festplattenspeicher
• Erweiterung um eine zweite Grafikkarte
Alle Systeme sind gemäß Kapitel 2 mit einer 5-Jahres vor-Ort Garantie zu versehen.
Auf Basis dieser Garantie werden Systeme, die nach sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber einen Hardware-Defekt aufzeigen, durch den Auftragnehmer vor Ort am angezeigten System repariert bzw. durch Ersatzsysteme ersetzt.
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber per E-Mail über einen Hardwaredefekt informiert. Dabei liefert der Auftraggeber die folgenden Informationen
• Postalische Adresse des defekten Systems gemäß Abschnitt 3.1
• Telefonnummer und Ansprechpartner an dieser Adresse
• Modellbezeichnung / Materialnummer des Herstellers / interne Materialnummer des Auftraggebers zur eindeutigen Identifikation des Systems
Der Auftragnehmer vereinbart mit dem genannten Ansprechpartner einen Termin für den Austausch bzw. die Reparatur des defekten Systems. Zwischen dem Eingang der Defektmeldung beim Auftragnehmer und dem vereinbarten Termin dürfen nicht mehr als 3 Arbeitstage liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Blade-Workstations für Leitstellen
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.