Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Wiesbaden; Errichtung und Betrieb (Konzession) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-66-Konz-LIS
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Wiesbaden; Errichtung und Betrieb (Konzession)
Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Wiesbaden; Errichtung und Betrieb (Konzession)
Wiesbaden
Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) schreibt die Konzession für die Errichtung sowie den Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur (LIS) für elektrifizierte Personenkraftwagen (Pkw) und elektrifizierte leichte Nutzfahrzeug (LNF) in der LHW aus. Alle weiteren Informationen sowie die Leistungen und Pflichten des zukünftigen Auftragnehmers bzw. der zukünftigen Auftragnehmerin (in der Folge Gesellschaft genannt) sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (Anlage 02a) sowie den zugehörigen Anlagen (Anlage 02b) zu entnehmen.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Die Gesellschaft errichtet öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen für das Laden von Elektrofahrzeugen mit Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC) im Stadtgebiet der LHW und betreibt diese durchgängig. Dabei sind die Vorgaben in Kap. 3.2 und Kap. 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 02a) zur Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte zu beachten, insbesondere:
- bis zum 31. Dezember 2023: insg. 80 Ladepunkte,
- bis zum 31. Dezember 2024: insg. 248 Ladepunkte,
- bis zum 31. Dezember 2025: insg. 420 Ladepunkte.
Um den erwartbaren Hochlauf der Elektromobilität während des Konzessionszeitraums nach 2025 zu berücksichtigen, muss die Gesellschaft:
- bis zum 31. Dezember 2028 mindestens 610 Ladepunkte und
- bis zum 31. Dezember 2030 mindestens 800 Ladepunkte
in der LHW errichten und in Betrieb nehmen. Die vertragsgemäß errichtete Ladeinfrastruktur ist durchgängig zu betreiben (§ 3 Abs. 1 des Vertragsentwurfs). Eine Anpassung der verpflichtenden Anzahl an Ladepunkten kann gemäß § 6 Abs. 11 des Konzessionsvertragsentwurfs erfolgen.
Optionen:
Sollte zum 31.12.2025 die Entwicklung der Zunahme von Elektrofahrzeugen erheblich von den Prognosen nach Kap. 2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 02a) abweichen (mehr als 20 %), kann die LHW die Anpassung der gemäß Kap. 3.3 der Leistungsbeschreibung zum 31. Dezember 2028 und 31. Dezember 2030 vereinbarten verpflichtende Anzahl an Ladepunkten verlangen (§ 6 Abs. 11 des Konzessionsvertragsentwurfs). Die LHW hat unbeschadet das Recht, den Bedarf zu erhöhen oder zu verringern. Sie wird sich dazu mit der Gesellschaft abstimmen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Erweiterung abzulehnen, soweit diese technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist (§ 6 Abs. 12 des Konzessionsvertragsentwurfs).
- Kriterium: Fachliches Bieterkonzept - 45%
- Kriterium: Preis- und Tarifgestaltung - 40%
- Kriterium: Konzessionsentgelt - 10%
- Kriterium: Akzeptanz des Vertrages - 5%
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Referenzen 1-2:
Bitte nennen Sie uns 2 Referenzen, mit welchen die abgefragten Erfahrungen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs (Stichtag 01.03.2023) nachgewiesen werden sollen. Es ist je abgefragtem Nachweis bzw. je Referenz eine aussagekräftige Kurzbeschreibung von max. 4 DIN-A4 oder 2 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen. Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet, eine Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich.
Referenz 1: max 50 Punkte
"Konzessionen zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen", Der/die Bieter*in bzw. Bietergemeinschaften verfügen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs (Stichtag 01.03.2023) über eine Konzession zum Aufbau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur in einer Kommune mit Angabe der Einwohnerzahl.
Referenz 2: max 400 Punkte
"Erfahrungen zur Errichtung und dem Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur", Anzahl (Gesamtsumme) der durch den/die Bieter*in bzw. Bietergemeinschaften bereits errichteter und betriebener öffentliche Ladepunkte in (ggf. mehreren) Kommunen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs (Stichtag 01.03.2023).
Insgesamt sind also maximal 450 Punkte zu erreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise — soweit einschlägig — grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen.
Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung:
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.2023 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
b) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1.000.000 EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR für Sach und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
a. Bescheinigungen über die berufliche Qualifikation der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
b. Referenzen 1-2:
Bitte nennen Sie uns 2 Referenzen, mit welchen die abgefragten Erfahrungen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs (Stichtag 01.03.2023) nachgewiesen werden sollen. Es ist je abgefragtem Nachweis bzw. je Referenz eine aussagekräftige Kurzbeschreibung von max. 4 DIN-A4 oder 2 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen. Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet, eine Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich.
Referenz 1:
"Konzessionen zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen", Der/die Bieter*in bzw. Bietergemeinschaften verfügen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs (Stichtag 01.03.2023) über eine Konzession zum Aufbau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur in einer Kommune mit Angabe der Einwohnerzahl.
Referenz 2:
"Erfahrungen zur Errichtung und dem Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur", Anzahl (Gesamtsumme) der durch den/die Bieter*in bzw. Bietergemeinschaften bereits errichteter und betriebener öffentliche Ladepunkte in (ggf. mehreren) Kommunen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs (Stichtag 01.03.2023).
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die LHW, Der Magistrat, Tiefbau- und Vermessungsamt, hat die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Hinweis zur Verfahrensart:
gewählte Verfahrensart:
Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV. Vergabe gem. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Gem. § 151 GWB i.V.m. § 12 KonzVgV hat der Auftraggeber die Möglichkeit das Verfahren frei auszugestalten oder es an den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb auszurichten.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.14 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen. Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Sollte es zu Aufklärungs-/ Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Mai 2023 stattfinden.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]