digiLIFT - Lieferung von IT-Systemen, interaktiven Displays und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: digiLIFT-2023-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
digiLIFT - Lieferung von IT-Systemen, interaktiven Displays und Zubehör
Ausschreibung: Lieferung von IT-Systemen, interaktiven Displays und Zubehör
digiFORT gGmH Große Rosenstraße 21 34117 Kassel
Im Wesentlichen sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
- Lieferung von IT Hardware (PCs, Notebooks, Tablets, TFT, Projektoren) und interaktiven Displays inkl.
Zubehör
- Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (u.a. Aufstellung, Montage,
Inbetriebnahme und Übergabe mit Funktionstest.
- Support / Entstörung (telefonisch / remote / vor Ort) bis zum 30.04.2023 von interaktiven Displays & IT
Hardware.
- Wiedermitnahme und fachgerechte Entsorgung des Verpackungsmaterials
- Einweisung
- Angebot eines Administrations-Tools für Erfassung, Verwaltung des gelieferten Equipments
- Dokumentation und Abbildung aller Arbeits- und Kommunikationsschritte anhand eines geeigneten Systems
REACT-EU "Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe" (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas)- Förderaufruf EU REACT aus 2021 - hier Interventionsansatz 6. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfondes als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
digiLIFT-2023-10 - Lieferung von IT-Systemn, interaktiven Displys und Zubehör
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y496KMU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der
Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 GWB
Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.