Vergabeverfahren Hygiene- und Sanitärausstattung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.15 VgV EM24-BuS-02-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Hygiene- und Sanitärausstattung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt benötigt für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2027 Hygiene- und Sanitärausstattung für die Gebäude an unterschiedlichen Standorten im Großraum Frankfurt am Main. Die Leistung teilt sich in drei Lose auf.
Campus Westend und Ginnheim
Johann Wolfgang Goethe-Universität Theodor-W.-Adorno-Platz 1 60323 Frankfurt am Main Adresse Campus Ginnheim:
Ginnheimer Landstraße 39
60487 Frankfurt am Main
Hygiene- und Sanitärausstattung am Campus Westend und Ginnheim
siehe unter II.2.11) Angaben zu Optionen
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 30.09.2028, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt also maximal 5 Jahre, soweit er nicht vorher gemäß § 12 gekündigt wurde. Danach gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Campus Riedberg
Johann Wolfgang Goethe-Universität Max-von-Laue-Str. 9 60438 Frankfurt am Main
Hygiene- und Sanitärausstattung am Campus Riedberg
siehe unter II.2.11) Angaben zu Optionen
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 30.09.2028, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt also maximal 5 Jahre, soweit er nicht vorher gemäß § 12 gekündigt wurde. Danach gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Campus Bockenheim und Universitätsbibliothek
Johann Wolfgang Goethe-Universität Senckenberganlage 31 60325 Frankfurt am Main
Hygiene- und Sanitärausstattung am Campus Bockenheim und der Universitätsbibliothek
siehe unter II.2.11) Angaben zu Optionen
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 30.09.2028, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt also maximal 5 Jahre, soweit er nicht vorher gemäß § 12 gekündigt wurde. Danach gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes: Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der obengenannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben)nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung Unternehmensdarstellung: anzugeben sind Name (Firma), Rechtsform sowie Hauptsitz des Unternehmens, Email, Telefonnummer und die Anzahl der Mitarbeiter, Angabe zu KMU ggf. Präqualifizierungsnummer, Sitz der betreuenden Niederlassung, Entfernung der betreuenden Niederlassung vom Leistungserbringungsort;
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
-Eigenerklärung, dass die bei der jeweils auftraggebenden Stelle eingesetzten Mitarbeiter/innen gemäß § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006 BGBl. I S 1897) in geeigneter Art und Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes geschult sind;
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben;
- Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können;
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind;
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft;
-Eigenerklärung, dass die Anforderungen zur Zahlung des Tariflohns gemäß dem jeweils gültigen Tarifabschluss erfüllt sind, soweit diese auf das Unternehmen Anwendung findet;
-Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)
- Eigenerklärung zum Wettbewerbsregister
- Eigenerklärung zu den EU-Russlandsanktionen
- Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
-Formblatt 4.2 EU- Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Angebote vollständig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern /Eignungsleihe zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.1 EU Erklärung Ausschlussgründe für Unteraufträge und Eignungsleihe
- Formblatt 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- Formblatt 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
-Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens: Es sind die Gesamtumsätze des Unternehmens sowie die Umsätze mit Leistungen, welche mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind - unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufzuführen. Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters nur dann gegeben, wenn - unabhängig von den weiteren, unter Punkt III.1.2 der Bekanntmachung des AG genannten Anforderungen - das Unternehmen des Bieters mit Liefer- und Dienstleistungen, welche mit den in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, die nachfolgend genannten Mindestumsätze erzielt hat.
Bei einem Angebot für mehrere Lose muss der anzugebende Mindestumsatz dem addierten Mindestumsatz der angebotenen Lose entsprechen.
Mindestforderung: Umsatzanteil aus dem Geschäftsbereich Hygiene- und Sanitärausstattung (Tätigkeitsbereich des Auftrags) pro Geschäftsjahr::
- für Los 1: mindestens 1.040.000,- Euro netto pro Jahr
- für Los 2: mindestens 440.000,- Euro netto pro Jahr
- für Los 3: mindestens 200.400,- Euro netto pro Jahr
-Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung: Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertrag Teil D der Ausschreibungsunterlage genannten Deckungssummen abzuschließen (Personenschäden mindestens 2.500.000,- EUR, Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR, Bearbeitungsschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden mindestens 1.000.000,- EUR, Schlüssel-/Transponder-/Schließkartenverlust mindestens 100.000,- EUR, jeweils 2-fach maximiert p.a.). Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
siehe oben Punkt III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens: Es sind die Gesamtumsätze des Unternehmens sowie die Umsätze mit Leistungen, welche mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind - unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufzuführen. Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters nur dann gegeben, wenn - unabhängig von den weiteren, unter Punkt III.1.2 der Bekanntmachung des AG genannten Anforderungen - das Unternehmen des Bieters mit Liefer- und Dienstleistungen, welche mit den in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, die nachfolgend genannten Mindestumsätze erzielt hat.
Bei einem Angebot für mehrere Lose muss der anzugebende Mindestumsatz dem addierten Mindestumsatz der angebotenen Lose entsprechen.
Mindestforderung: Umsatzanteil aus dem Geschäftsbereich Hygiene- und Sanitärausstattung (Tätigkeitsbereich des Auftrags) pro Geschäftsjahr::
- für Los 1: mindestens 1.040.000,- Euro netto pro Jahr
- für Los 2: mindestens 440.000,- Euro netto pro Jahr
- für Los 3: mindestens 200.400,- Euro netto pro Jahr
-Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung: Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertrag Teil D der Ausschreibungsunterlage genannten Deckungssummen abzuschließen (Personenschäden mindestens 2.500.000,- EUR, Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR, Bearbeitungsschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden mindestens 1.000.000,- EUR, Schlüssel-/Transponder-/Schließkartenverlust mindestens 100.000,- EUR, jeweils 2-fach maximiert p.a.). Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
-Eigenerklärung zu Referenzprojekten:
Für die Qualifizierung ist es erforderlich insgesamt vier Referenzen anzuzeigen. Hierbei muss es sich um aktuelle, laufende Aufträge handeln. Die Anzahl der Referenzen ist unabhängig von der Anzahl der Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt.
Gemäß LV müssen die Spender mit ihren Material- und Konstruktionseigenschaften für den Einsatz in stark frequentierten öffentlichen WCs mit hoher oder höchster Beanspruchung geeignet sein. Diesbezüglich sind 2 Referenzen zu entsprechenden Einsatzorten mit erhöhtem Vandalismus-Risiko und vielfältigem Publikum anzugeben. Dies können z.B. Stadien, Messen oder große Veranstaltungshallen, Autobahnraststätten oder Betriebe der Systemgastronomie, Bahnhöfe, Schulen und andere Bildungseinrichtungen sein. Nicht anerkannt werden Aufträge in mehrheitlich nicht öffentlichen Objekten, z.B. Verwaltungs- oder Bürogebäude. Eine Referenz muss jeweils mindestens 20 Handtuch- Seifen- und Toilettenpapierspender umfassen. Hierbei ist es unerheblich, ob sich die Spender in einem Objekt befinden oder sich auf mehrere Liegenschaften innerhalb des referenzbildenden Auftrags verteilen.
Mit Blick auf den Auftragsumfang, die damit einhergehenden logistischen Herausforderungen und die erforderliche Versorgungssicherheit sind 2 Referenzen mit dem Prüfschwerpunkt Umsatzvolumen anzugeben. Als Referenz anerkannt werden sachlich-inhaltlich vergleichbare Aufträge (Liefern, Montieren & Vorhalten der Spender, Lieferung des Verbrauchsmaterials sowie zugehörige Dienstleistungen) mit einem Umsatzvolumen i.H.v. 1 x 40% und 1 x 20% der kalkulierten und angebotenen Zwischensumme Hygiene- und Sanitärausstattung für 1 Vertragsjahr (netto) gemäß [B_Anlage_01_Tabelle_Kalkulation_Los_...]. Sofern ein Angebot für mehrere Lose eingereicht werden soll, ändert sich die Höhe des Referenzumsatzes proportional. Dabei ist den Bietenden freigestellt, die Eignung Los-übergreifend mit je einer - entsprechend großen - Referenz oder nach Losen getrennt mit separaten Referenzen zu belegen, die das vorgenannte Kriterium jeweils erfüllen.
Erfüllen die vorgelegten Referenzen nicht die Mindestanforderungen aller angebotenen Lose, wird das Angebot nur für das/die angebotene/n Los/e berücksichtigt, für das/für die, die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurden.
Die Referenzen müssen Angaben enthalten, damit die Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sowie die Mindestanforderungen geprüft werden können sowie Angaben zum Referenzgeber/Auftraggeber und Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber/Auftraggeber inklusive Telefonnummer und E-Mail, enthalten.
- gültiger Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung folgender Managementsysteme
a) ISO 9001 Qualitätsmanagement,
b) ISO 14001 Umweltmanagement sowie
c) ISO 45001 Arbeitsschutzmanagement
Der AG weist darauf hin, dass zu den 3 vorgenannten Managementsystemen ausschließlich Zertifikate auditierender Organisationen anerkannt werden, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind. Entsprechende Zertifikate beinhalten das DAkkS-Logo und die jeweilige Akkreditierungsnummer.
Anbieter für Textilhandtuchrollen im Mietsystem (LV-Pos. 2.1b) benötigen zusätzlich ein zertifiziertes Hygienemanagementsystem nach DIN EN 14065, das durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde als Anhang 7 nachzuweisen ist.
Sofern zutreffend:
-Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 100km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können.
Die detaillierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
siehe oben Punkt III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
-Eigenerklärung zu Referenzprojekten:
-Eigenerklärung zu Referenzprojekten:
Für die Qualifizierung ist es erforderlich insgesamt vier Referenzen anzuzeigen. Hierbei muss es sich um aktuelle, laufende Aufträge handeln. Die Anzahl der Referenzen ist unabhängig von der Anzahl der Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt.
Gemäß LV müssen die Spender mit ihren Material- und Konstruktionseigenschaften für den Einsatz in stark frequentierten öffentlichen WCs mit hoher oder höchster Beanspruchung geeignet sein. Diesbezüglich sind 2 Referenzen zu entsprechenden Einsatzorten mit erhöhtem Vandalismus-Risiko und vielfältigem Publikum anzugeben. Dies können z.B. Stadien, Messen oder große Veranstaltungshallen, Autobahnraststätten oder Betriebe der Systemgastronomie, Bahnhöfe, Schulen und andere Bildungseinrichtungen sein. Nicht anerkannt werden Aufträge in mehrheitlich nicht öffentlichen Objekten, z.B. Verwaltungs- oder Bürogebäude. Eine Referenz muss jeweils mindestens 20 Handtuch- Seifen- und Toilettenpapierspender umfassen. Hierbei ist es unerheblich, ob sich die Spender in einem Objekt befinden oder sich auf mehrere Liegenschaften innerhalb des referenzbildenden Auftrags verteilen.
Mit Blick auf den Auftragsumfang, die damit einhergehenden logistischen Herausforderungen und die erforderliche Versorgungssicherheit sind 2 Referenzen mit dem Prüfschwerpunkt Umsatzvolumen anzugeben. Als Referenz anerkannt werden sachlich-inhaltlich vergleichbare Aufträge (Liefern, Montieren & Vorhalten der Spender, Lieferung des Verbrauchsmaterials sowie zugehörige Dienstleistungen) mit einem Umsatzvolumen i.H.v. 1 x 40% und 1 x 20% der kalkulierten und angebotenen Zwischensumme Hygiene- und Sanitärausstattung für 1 Vertragsjahr (netto) gemäß [B_Anlage_01_Tabelle_Kalkulation_Los_...]. Sofern ein Angebot für mehrere Lose eingereicht werden soll, ändert sich die Höhe des Referenzumsatzes proportional. Dabei ist den Bietenden freigestellt, die Eignung Los-übergreifend mit je einer - entsprechend großen - Referenz oder nach Losen getrennt mit separaten Referenzen zu belegen, die das vorgenannte Kriterium jeweils erfüllen.
Erfüllen die vorgelegten Referenzen nicht die Mindestanforderungen aller angebotenen Lose, wird das Angebot nur für das/die angebotene/n Los/e berücksichtigt, für das/für die, die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurden.
Die Referenzen müssen Angaben enthalten, damit die Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sowie die Mindestanforderungen geprüft werden können sowie Angaben zum Referenzgeber/Auftraggeber und Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber/Auftraggeber inklusive Telefonnummer und E-Mail, enthalten.
- gültiger Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung folgender Managementsysteme
a) ISO 9001 Qualitätsmanagement,
b) ISO 14001 Umweltmanagement sowie
c) ISO 45001 Arbeitsschutzmanagement
Der AG weist darauf hin, dass zu den 3 vorgenannten Managementsystemen ausschließlich Zertifikate auditierender Organisationen anerkannt werden, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind. Entsprechende Zertifikate beinhalten das DAkkS-Logo und die jeweilige Akkreditierungsnummer.
Anbieter für Textilhandtuchrollen im Mietsystem (LV-Pos. 2.1b) benötigen zusätzlich ein zertifiziertes Hygienemanagementsystem nach DIN EN 14065, das durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde als Anhang 7 nachzuweisen ist.
Sofern zutreffend:
-Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 100km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können.
Die detaillierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam, unverzüglich, nach Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal, durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMY6NUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.