Objektplanung (Gebäude und Freianlagen) gemäß HOAI 2021, LPH 1 – 9, einschl.besonderer Leistungen für die Erstellung einer Containeranlage als temporäre Interimslösung zur Schulnutzung in Schaafheim Referenznummer der Bekanntmachung: 21-02/22009788/A22/BiS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung (Gebäude und Freianlagen) gemäß HOAI 2021, LPH 1 – 9, einschl.besonderer Leistungen für die Erstellung einer Containeranlage als temporäre Interimslösung zur Schulnutzung in Schaafheim
Für die Dauer der Maßnahme Sanierung und Neubau Eichwaldschule in
Schaafheim beabsichtigt der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine
Containeranlage als Interimslösung zur Schulnutzung aufzustellen. Von der
Gemeinde wird hierfür ein Grundstück zur Verfügung gestellt. Die
Containeranlage sowie die dazugehörige Freianlage soll geplant und die
Baudurchführung überwacht werden.
64850 Schaafheim, Schlierbacher Weg (neben Schwimmbad-Parkplatz
Für die Dauer der Abbruch- und Neubaumaßnahme auf dem Gelände der
Eichwaldschule in der Langstädter Straße 40 muss zur Auslagerung des
Hauptgebäudes eine Containeranlage als Interimslösung aufgestellt werden.
Eine abschließende Abstimmung des Raumprogramms muss durch den
Auftragnehmer (Architekten) mit der Schule und dem Auftraggeber im
Rahmen der Grundlagenermittlung durchgeführt werden.
Gemäß erster Abschätzungen werden für die Containeranlage ca. 1.000qm
Grundfläche benötigt, um den Raumbedarf der von der Sanierung
betroffenen Gebäude der Schule abzubilden. Die Standzeit der
Containeranlage wird mit 48 Monaten angenommen. Als Standort der
geplanten Containeranlage wird von der Gemeinde eine Fläche neben dem
Parkplatz für das Schwimmbad zur Verfügung gestellt, siehe markierte
Fläche in der Übersicht.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in
Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben.
Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung (Gebäude und Freianlagen) gemäß HOAI 2021, LPH 1 - 9, einschl.besondererLeistungen für die Erstellung einer Containeranlage als temporäre Interimslösung zurSchulnutzu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung als eingescannte PDF-DATEI hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig.
Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Angebotes diese Unternehmen zu benennen.
Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bieters sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Angebots versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bietern und den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bieter müssen im Angebot nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Angebotsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E17216943 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
Angebote sind einzureichen über die Funktion „Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen.
Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebots.
Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 09.02.2023 per E-Mail an [gelöscht] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber
geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer
des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden
vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach
Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die
Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160
Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem
Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]