Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA219: Zstl. Leistungen aufgrund der Einstiegshilfen im Bereich der Montagefläche, LL18
Im Rahmen einer Weichenerneuerung ist im Bereich der Montageflächen zusätzlich das Einmessen, die Demontage, die Lagerung und nach Beendigung der Arbeiten die Montage von 8 Einstiegshilfen notwendig. Die zusätzliche Leistung ist notwendig, um die vertraglich vereinbarte Weichenerneuerung durchzuführen. Der AN ist bereits mit Gerät und Personal im Rahmen der Weichenrneuerung vor Ort. Bei einem AN-Wechsel würden Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Außerdem würde ein AN-Wechsel zu einem erheblichen zeitlichen Verzug der Weichenerneuerung führen.