Schalltechnische Untersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: FB 310-B45-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schalltechnische Untersuchung
Durchführung einer Schalltechnische Untersuchung für das Schutzgut Mensch und das Schutzgut Avifauna (Vögel) unter Hinzunahme des EDV-Programms „SoundPLAN" im Rahmen der Linienfindung für den Ausbau der B 45 Dieburg – Groß-Umstadt.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E66587824 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Landkreis Darmstadt-Dieburg, B 45, Dieburg – Groß-Umstadt
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung sucht für die Maßnahme B 45 Ausbau Dieburg – Groß-Umstadt ein Büro für die Durchführung der schalltechnischen Untersuchung.
Der vierstreifige Ausbau der B 45 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vordringlichen Bedarf aufgeführt. Das Ausbauprojekt umfasst eine Länge von ca. 5,9 km zwischen den Ortschaften Dieburg (Knotenpunkt B 45/B 26) und Groß-Umstadt (Höhe Hans-Böckler-Straße) innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Im Sinne einer möglichst emissions- und immissionsarmen Planung soll die Entscheidung über die mögliche Trassenführung der Ortsumfahrung sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Einwirkung auf schutzbedürftige Güter auf Grundlage der Schalltechnischen Untersuchung getroffen werden.
Dazu ist durch den AN eine Schalltechnische Untersuchung für das Schutzgut Mensch und das Schutzgut Avifauna (Vögel) unter Hinzunahme des EDV-Programms „SoundPLAN" durchzuführen. Die Berechnung zur Ermittlung des Beurteilungspegels erfolgt gem. § 3 der 16. BImSchV in Verbindung mit der 16. BImSchV sowie der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 19 / RLS 90). Für die verschiedenen, zu untersuchenden Planfällen ist neben der Berechnung für Tag und Nacht jeweils eine Rasterlärmkarte zu erstellen. Der AN hat im Rahmen der Gesamtplanung, insbesondere der Planung der Verkehrsanlagen der HOAI LPH 1und LPH2 (Planung Verkehrsanlagen erfolgt durch einen anderen Auftragnehmer), mitzuwirken.
Beginn: spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung. Späteste Zuschlagserteilung: 29.09.2023
Ende:
1) Prüfung und Freigabe der beiden Erläuterungsberichte (Schutzgut Mensch + Avifauna) durch den AG und Hessen Mobil (Q2/2024)
2) Etwaiger nachträglicher Anpassungen auf Grundlage der Ergebnisse des 3. Scoping-Termins voraussichtlich Q4/2024 (Scoping-Termin durch AG noch zu terminieren)
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3 punktbesten Bewerber ausgewählt und zu Vergabegesprächen eingeladen werden. Im Kontext der Vermeidung einer möglichen weiteren Ausbreitung des Corona-Virus versucht der Auftraggeber, persönliche Vorsprachen weitestgehend zu beschränken. Demnach behält es sich der Auftraggeber vor, die Vergabegespräche in der zweiten Phase des Verfahrens entweder per Videokonferenz durchzuführen oder sogar ganz auf Vergabegespräche zu verzichten und ausschließlich die schriftlich einzureichenden Unterlagen anhand der Zuschlagskriterien zu bewerten.
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge gem. Anlage 1-0-06_Bewerbungsphase_Kriterien_Nachweisliste, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Kriterium Gewichtung
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 20 %
1.1 Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
Jahren
(Angabe erfolgt innerhalb 1-1-01 Teilnahmeantrag) 10 %
1.2 Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition)
(Als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag beizulegen) 10 %
2. Fachliche Eignung - Referenzliste 80 %
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 4
Gewichtung pro Referenz: 20.00 %
(Wertung erfolgt anhand 1-1-07 Referenzbogen)
• Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Vertragliche Bindung,
• Ausführungszeitraum
• Abschluss der Leistung nicht vor 01.01.2017
• Mindestens 2 Referenzen mit Berechnung nach RLS 19
• Lärmtechnische Berechnung für den Neu- oder Ausbau einer Bundes- oder Landesstraße
• mindestens 2 wertbare Referenzen 80 %
Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter im Verfahren, so entscheidet die Rangfolge auf Basis der Auswahlkriterien unter dieser Ziffer. Bei Punktegleichstand von Bewerbern entscheidet das Los.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt
2. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
Ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug ist als separate Anlage den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung Tariftreue und Mindestlohn
4. Eigenerklärung zur Eignung
5. Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Die unter Ziffer 1 – 5 genannten Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zur Eignungsleihe bedient, von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird
Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR,
sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR
1.1 Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
1.2 Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition)
1.3. Fachliche Eignung - Referenzliste
Zu 1.3
• Abschluss der Leistung nicht vor 01.01.2017
• Mindestens 2 wertbare Referenzen
• Mindestens 2 Referenz mit Berechnung nach RLS 19
• Lärmtechnische Berechnung für den Neu- oder Ausbau einer Bundes- oder Landstraße
Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift
§ 75, Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
• Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
• Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
• Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
• Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
• Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E66587824 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
• Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
• Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
• Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 20.04.2023 per E-Mail an [gelöscht] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]