Ersatzneubau Damaschkebrücke einschl. Straßenverkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-6622-0001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Damaschkebrücke einschl. Straßenverkehrsanlagen
Neubau der Damaschkebrücke, Herstellung der anliegenden Verkehrsanlagen, Abriss Bestandsbauwerk.
Dem Bieter wird die genaue Prüfung der für das Angebot und die Durchführung der Bauarbeiten maßgebenden örtlichen Verhältnisse dringend empfohlen. Vor Erarbeitung des Angebotes hat sich der Bieter über alle örtlichen Verhältnisse zu informieren und sich bei Unklarheiten im Leistungsverzeichnis bei der ausschreibenden Stelle Auskunft zu holen.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, soweit in den Positionen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Für die Güte der zu liefernden Stoffe und Bauteile und für die Ausführung der Leistungen gelten die entsprechenden Vorschriften und Zeichnungen.
Alle angegebenen Maße, insbesondere die Höhe und Lage vorhandener Entwässerungseinrichtungen, Gas-, Trinkwasser- und Telekommunikationsleitungen sind in der Örtlichkeit zu überprüfen.
Die Gesamtbauleistung besteht aus unterschiedlichen Teilleistungen/Gewerken. Dies sind die Teile Baustelleneinrichtung, Straßenbau, Ingenieurbau, Leitungsverlegung für die Städtische Werke Netz + Service GmbH (Beleuchtung, Gas), KASSELWASSER (Trinkwasser, Abwasser) und Telekom.
Für bestimmte, zu Beginn der Baumaßnahme noch genau zu definierende Leistungen, sind jeweils getrennte Rechnungen zu stellen. Dieser Mehraufwand ist durch den AN zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Dabei ist von 6 Rechnungsempfängern auszugehen.
Damaschkebrücke in den Stadtteilen Waldau und Südstadt Kassel.
Die 1962 erstellte Damaschkebrücke überspannt die Fulda zwischen Buga / Messehallen
und Auedamm im Süden der Stadt Kassel. Das 136 Meter lange Bauwerk wurde als 12-
Tonnen-Brücke erstellt. Notwendig ist eine dritte Fuldaquerung für Schwertransporte innerhalb der Stadt. Darüber hinaus weist die Brücke einen baulich eingeschränkten Zustand auf.
Mit dem Ersatzneubau der Damaschkebrücke wird gleichzeitig die vorhandene abknickende
Vorfahrtsstraße am Westufer der Fulda durch einen leistungsfähigen Kreisverkehrsplatz ersetzt und werden die Verkehrsflächen und Wegebeziehungen für den nichtmotorisierten Verkehrs im Rahmen der Förderung der Nahmobilität ausgebaut.
Die Damaschkebrücke wird südlich von der Bestandsbrücke gebaut. Der Brückenquerschnitt
wird für eine zukünftige Nutzung durch Schienenfahrzeuge der KVG vorbereitet (Fahrbahnplatte mit Trog für zukünftigen Einbau von Schienen), jedoch im Rahmen dieser Ausschreibung als Straßenbrücke mit beidseitig auf der Brückenkappe geführten breiten Geh- und Radwegen ausgeführt.
Nach Abschluss der Brückenbau- und Tiefbauarbeiten werden die neuen Vegetationsflächen im Umfang von insgesamt rund 10.200 m² neu hergestellt.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst den Ersatzneubau der Damaschkebrücke als vorhandene Fuldaquerung im Zuge der K 33 einschließlich der grundhaften Erneuerung der Verkehrsanlagen im Anschluss an die Brücke in der kreisfreien Stadt Kassel sowie die Landschaftsbauarbeiten zur Neugestaltung der Vegetationsflächen. Für die bauzeitliche Verkehrsführung sind provisorische Fahrbahnen bzw. Fahrbahnverbreiterungen herzustellen.
Neben dem Ingenieurbau und den Straßenbau- und Landschaftsbauarbeiten sind Tiefbaumaßnahmen zur Leitungsverlegung der Gas- und Trinkwasserversorgung, Telekommunikation und Beleuchtung durchzuführen.
Der Ausbauabschnitt befindet sich in den Kasseler Stadteilen Waldau und Südstadt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre in Form einer Liste
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist eine Urkalkulation abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]