S21; PFA 1.4; Rückbau BU Röhmsee, Straßenbau sowie Instandsetzung von Brückenwiderlager Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65229
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21; PFA 1.4; Rückbau BU Röhmsee, Straßenbau sowie Instandsetzung von Brückenwiderlager
S21; PFA 1.4; Rückbau BU Röhmsee, Straßenbau sowie Instandsetzung von Brückenwiderlager
Stuttgart
Bereich der BU Röhmsee (LV-Abschnitt 1):
- Einrichten der Baustelle für die Arbeiten Am Unterführungsbauwerk
- Abbau transportable Betonschutzwand
- Aufbruch / Rückbau der Oberflächenbefestigungen entlang der Widerlagerwände
- Herstellung Baugruben bis OK Bestandsfundamente entlang der Widerlagerwände
- Betonabtrag mittels HDW-Strahlen
- Verbundanker in Widerlagerbetonoberflächen setzen
- Strahlen der Betonoberfläche mit festen Strahlmitteln
- Bewehrung und Schalung für Vorsatzschale einbauen
- Betonage und Nachbehandlung Betonoberfläche der Vorsatzschalen
- Ausschalen der Vorsatzschalen und Verfüllen der Baugruben
- Neuanlage von zwei Böschungstreppen
- Herstellung Pflasterstreifen zur Flügelwand hin
- Setzen neuer Borde zur Herstellung der neuen Schrammborde vor den WL-Wänden
- Einbau Asphalt in den Schrammbordflächen und im Arbeitsraum vor den Bordsteinen
- Baustelle einrichten für Erd- und Straßenbauarbeiten zum Rückbau der BU Röhmsee
- Rückbau Asphaltbefestigungen
- Abtrag der darunter liegenden FSS / STS
- Ausbau von Schächten, Abläufen, Leitungen und Dichtungsschichten
- Erdarbeiten für Herstellung des ursprünglichen Geländeniveaus
- Straßenbau zur Herstellung der neuen Betriebsumfahrt bzw. Wirtschaftswegflächen
- Herstellung der Bankette, Schutzplanken und Beschilderung
- Oberbodenarbeiten mit Rasenansaat
Weitere Details können den beiliegenden Planunterlagen entnommen werden.
Bereich der AS Wendlingen (LV-Abschnitt 2):
- Rückbau von drei Stahlbetonsockel ehem. Schilderbrücken im Mittelstreifen der B 313
- Einbau von gelagertem Boden in den südlichen Innenohren des AS Wendlingen
- Abfuhr / Verwertung von gelagertem Asphaltaufbruchmaterial im Innenohr Ost
- Teilrückbau nicht mehr benötigter BE-Flächen in beiden Innenohren (Asphalt + FSS)
- Rückbau einer Baustraßenverbindung zw. der Rampe Nürtingen-München und der
Rampe Karlsruhe-Plochingen
- Einbau / Andecken von Boden / Oberboden in den ehemaligen befestigten Bereichen
- Anlegen einer Bodenanhäufung im Wirtschaftsweg südlich der Rampe Nürtingen-
München als Durchfahrtssperre
- Einbau von Pollern in einem Wirtschaftsweg im Nahbereich der Neckartalbrücke
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ANLAGE (1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- ANLAGE (2): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- ANLAGE (3): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- ANLAGE (4): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- ANLAGE (5): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- ANLAGE (6): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
- ANLAGE (7): Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- ANLAGE (8): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- ANLAGE (9): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
- ANLAGE (10): Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- ANLAGE (11): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang) Vergleichsmaßnahmen mit einem
Bauvolumen größer 500.000€.
- ANLAGE (12): Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.RS Ingenieure GmbH & Co. KG, 77855 Achern
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.