Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern im Odenwaldkreis Referenznummer der Bekanntmachung: MZVOBeh23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brombachtal
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mzvo.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport-elvis.de/E63757626
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern im Odenwaldkreis
LOS 1: Beschaffung und Lieferung von Abfallsammelbehältern im Odenwaldkreis
LOS 2: Verteilung, Abzug, Nachbechippung von Abfallsammelbehältern und Verwertung von gebrauchten Abfallsammelbehälter im Odenwaldkreis
Beschaffung und Lieferung von Abfallsammelbehältern im Odenwaldkreis
Odenwaldkreis
- Kauf und Lieferung von ca. 32.000 Abfallsammelbehältern Restabfall mit einem Fassungsvermögen von 120 l und 240 l
- Kauf und Lieferung von ca. 156 Abfallsammelbehältern Restabfall mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l
- Kauf und Lieferung von ca. 500 Abfallsammelbehältern Bioabfall mit einem Fassungsvermögen von 240 l
- Kauf und Lieferung von ca. 58.400 Transpondern
Im Sinne eines Optionsrechts kann der AG bis zu 30 % der endgültigen Bestell- bzw. Be-standsmenge an Behältern nachbestellen (Nachlieferoption). Die Nachlieferoption besteht für vier Jahre ab dem 01.01.2024.
Verteilung, Abzug, Nachbechippung von Abfallsammelbehältern und Verwertung von gebrauchten Abfallsammelbehälter
Odenwaldkreis
- Verteilung von ca. 35.000 Abfallsammelbehältern beigestellten 2-Rad-Behälter mit einem Fassungsvermögen von 120 und 240 Liter zur Erfassung von Rest- und Bioabfall
- Verteilung von 1.100 l Behälter zur Erfassung von Restabfall in einem Umfang von ca. 156 Stück.
- Abzug von ca. 32.511 Abfallsammelbehältern zur Erfassung von Restabfall
- Verwertung von ca. 30.011 abgezogenen 60 l Behälter und nicht wieder verwendbaren 120 l und 240l Behälter
- Nachbechippung von ca. 55.650 Abfallsammelbehälter zur Erfassung von Bioabfall und PPK
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 - 2022).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Gründung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. Umsatz junger Unternehmen:
-Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der EEE.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Es sind mindestens drei unternehmensbezogene Referenz je Los über vergleichbare für kommunale und/oder privat-wirtschaftliche Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Los 1:
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
die erbrachten Leistungen zur Lieferung von Abfallsammelbehältern müssen mindestens einem Umfang von jeweils 32.000 2-Rad- Behälter und 155 4-Rad-Behälter haben und aus den letzten 5 Jahren stammen.
Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Los 2:
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
die erbrachten Leistungen zur Verteilung und/oder Nachbechippung von Abfallsammelbehältern müssen mindestens einem Umfang von jeweils 50.000 2-Rad- Behälter und 155 4-Rad-Behälter haben und aus den letzten 5 Jahren stammen.
Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
Los 2: Bitte reichen Sie mit dem Angebot eine Beschreibung der geplanten Verteilungs-, Abzugs- und Nachbechippungskonzeption, aus der die beabsichtigte Umsetzung der Leistungen zur Verteilung der neuen Abfallsammelbehälter zur Erfassung von Restabfall und die Nachbechippung von Bioabfall- und PPK-Behältern unter Berücksichtigung des Leistungszeitraumes bzw. der vertraglich vorgegebenen Termine hervorgeht, ein. Fügen sie Ihre Ausführungen auf max. drei DIN A4 Seiten dem Angebot bei. Die einzureichende Verteilungs- und Nachbechippungskonzeption ist ebenfalls ein Wertungskriterium.
Muster, Beschreibungen und Fotografien
Los 1: Bitte reichen Sie mit dem Angebot folgende Beprobungsbehälter, der Gegenstand Ihres Angebotes sind, mit ein:
Abfallsammelbehälter 120 Liter komplett montiert bzw. verbunden in der vertragsgegenständlichen Behälterfarbe (Korpus grau bzw. anthrazit und Deckel grau) ausgestattet mit einem vertragsgegenständlichen Transponder.
Der Beprobungsbehälter dient zur Bewertung der technischen Eigenschaften, die ein Wertungskriterium darstellen.
Bescheinigungen von Instituten für die Qualitätskontrolle
Los 1: Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung
- Angaben zu Beschäftigten
- Erklärung nach HVTG
- Erklärung Russlandbezug
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
Los 1: Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). zu erbringen. Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i. S. v. § 33 Abs. 3 VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 „oder gleichwertig“ in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage
des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 gemäß § 34 Abs. 1 VgV,
oder gleichwertiger Gütezeichen gemäß § 34 Abs. 4 VgV,
oder Nachweisen gemäß § 34 Abs. 5 VgV
erfolgen.
Die Nachweisführung obliegt dem AN, die Anerkennung der Nachweise dem AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von
Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten
Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist,
soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.