Deutscher Wetterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: OV-50529/22-KAP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Deutscher Wetterdienst
Neubeschaffung einer automatischen Bandbibliothek mit 40 Bandlaufwerken und einer Kapazität von 120 PB. Nach Abschluss der Migration Umzug und Ausbau auf 10.000 Stellplätze.
Deutscher Wetterdienst 63067 Offenbach am Main
Eine automatische Bandbibliothek mit 40 Bandlaufwerken und einer Kapazität von 120 PB. Nach Abschluss der Migration Umzug und Ausbau auf 10.000 Stellplätze.
Diese soll im Rechenzentrum des DWD installiert werden und ein Bestandssystem vom Typ Oracle SL8500 mit 20.000 Stellplätzen ersetzen.
Nach Abschluss der Migration der Datenbestände in das neue System soll das Altsystem SL8500 außer Betrieb genommen werden. Zu diesem Zeitpunkt soll ein Umzug des neuen Systems innerhalb des Rechenzentrums, verbunden mit einer Erweiterung um weitere Stellplätze und Laufwerke erfolgen.
Umzug und Erweiterung sind Teil dieser Beschaffung, Abbau und Entsorgung des Altsystems sind optional mit anzubieten.
Option: Kauf weiterer Laufwerke
Option: Kauf weiterer Bandmedien
Option: Abbau und Entsorgung des Altsystems SL8500
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.nec.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen, einzureichen (siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung).
2. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
3. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Das Nachfordern von fehlenden Angaben und Erklärungen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 S. 2 VgV nicht ausgeschlossen.
4. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "AndereKapazitäten_Eignungsleihe_Bandbibliothek" zu verwenden.
5. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
6. Die elektronische Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum 24.01.2023 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bieterfragen dürfen bis zum 12.01.2023 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichem Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen .
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6NN7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]