Unterhalts-, Sonderreinigung, Mattenservice Polizeidirektion Flughafen Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0115
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Sonderreinigung, Mattenservice Polizeidirektion Flughafen Frankfurt
Unterhalts-, Sonderreinigung, Hygienebehälter und Mattenservice im Objekt Polizeidirektion Flughafen / 19. Polizeirevier, Südpassage (Gebäude 194), 60549 Frankfurt
Polizeidirektion Flughafen / 19. Polizeirevier
Südpassage (Gebäude 194)
60549 Frankfurt
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung im Objekt Polizeidirektion Flughafen / 19. Polizeirevier, Südpassage (Gebäude 194), 60549 Frankfurt
mit einer Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 505.850,49 m² (Jahresreinigungsfläche Vollreinigung: ca. 353.785,64 m²/Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung: 152.064,85 m²) sowie Sonderreinigung, Stellung und Tausch von Hygienebehältern und Mattenservice.
Vertragshaltende Stellle ist der Landesbertrieb Bau und Immobilien (LBIH), Niederlassung Rhein-Main in Frankfurt.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2023. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit vom vier Jahren geschlossen. Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertagslaufzeit beträgt 7 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Eignung
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
- Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Erklärung Sanktionen Russland
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eineselektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elekrtonisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mitels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu überitteln. Das elektronische Angbot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss des Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]