Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65104
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale
Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale
Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale, Los 1 Knoten Zwickau
Dresden
Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale, Los 1 Knoten Zwickau
Das Bewerbungsverfahren im Teilnahmewettbewerb beinhaltet in der Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung mehrere Wertungskriterien in folgenden drei Kategorien: 1.1-Wertungskategorie Projekte; 1.2-Wertungskategorie technisch; 1.3-Wertungskategorie kaufmännisch.
Die drei Bewerber mit den höchsten Wertungspunkten werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale
4 Optionen x 2 Jahre + 1 x 1 Jahr
Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (nur bei EU Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb bzw. Fremdmitteln):
Bewerberanzahl wird begrenzt: Anzahl Bewerber: 3
Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale, Los 2 Dresden Hbf - Freital Ost
Dresden
Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale, Los 2 Dresden Hbf - Freital Ost
Das Bewerbungsverfahren im Teilnahmewettbewerb beinhaltet in der Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung mehrere Wertungskriterien in folgenden drei Kategorien: 1.1-Wertungskategorie Projekte; 1.2-Wertungskategorie technisch; 1.3-Wertungskategorie kaufmännisch.
Die drei Bewerber mit den höchsten Wertungspunkten werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Komplexe Projektsteuerungsleistung Restmaßnahmen Sachsen-Franken-Magistrale
4 Optionen x 2 Jahre + 1 x 1 Jahr
Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (nur bei EU Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb bzw. Fremdmitteln):
Bewerberanzahl wird begrenzt: Anzahl Bewerber: 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
- Erklärung, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner USamerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
1. Nachweis über die in den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen des Büros in der Projektsteuerung mit gewerkeübergreifender Organisation und Koordination für komplexe Projekte im Bereich der Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU). Gemäß Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung, Wertungskategorie 1.1 Projekte werden nur laufende oder abgeschlossenen Projekte anerkannt, die folgende Bedingungen erfüllen:
eines der Projekte muss ein DB Konzernprojekt mit einem GWU von > 5,0 Mio. EUR – 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Konzernprojekt mit einem GWU von > 5,0 Mio. EUR – 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB Konzernprojekt mit einem GWU von > 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Konzernprojekt mit einem GWU von > 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB Netz Projekt mit einem GWU von > 5,0 Mio. EUR – 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Netz Projekt mit einem GWU von > 5,0 Mio. EUR – 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB Netz Projekt mit einem GWU von > 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Netz Projekt mit einem GWU von > 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB S&S Projekt mit einem GWU von > 1,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB S&S Projekt mit einem GWU von > 1,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB Energie Projekt mit einem GWU von > 1,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Energie Projekt mit einem GWU von > 1,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
2. Nachweis über die in den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen des Büros in der Projektsteuerung oder Planung von Projekten mit der Anwendung der BIM Methodik im Bereich der Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU). Gemäß Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung, Wertungskategorie 1.1 Projekte werden nur laufende oder abgeschlossenen Projekte anerkannt, die folgende Bedingungen erfüllen:
eines der Projekte muss ein DB Konzernprojekt mit einem GWU von > 5,0 Mio. EUR – 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Konzernprojekt mit einem GWU von > 5,0 Mio. EUR – 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB Konzernprojekt mit einem GWU von > 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Konzernprojekt mit einem GWU von > 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB Netz Projekt mit einem GWU von > 5,0 Mio. EUR – 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Netz Projekt mit einem GWU von > 5,0 Mio. EUR – 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB Netz Projekt mit einem GWU von > 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Netz Projekt mit einem GWU von > 50,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB S&S Projekt mit einem GWU von > 1,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB S&S Projekt mit einem GWU von > 1,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
eines der Projekte muss ein DB Energie Projekt mit einem GWU von > 1,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 3/4)
eines der Projekte muss ein DB Energie Projekt mit einem GWU von > 1,0 Mio. EUR (netto) sein (Lph 5-8)
Je Wertungskriterium ist mind. eine Referenz in der Tabelle anzugeben.
3. Leistungsfähigkeit des Projektteams
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind nachfolgend zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen, geeignete Mitarbeiter zulässig.
3.1. Projektleiter
Erklärung, dass wir über ein qualifiziertes Personal (Ingenieur mit einem Fach- /Hochschulabschluss) mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung in der Projektsteuerung von komplexen Eisenbahninfrastrukturprojekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIUs) im Bereich der Gewerke Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau und technischer Streckenausrüstung verfügen.
Gemäß Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung, Wertungskategorie 1.2 technisch sind für die eingesetzten Mitarbeiter nur Referenzen laufender oder abgeschlossener Projekte anerkannt, die folgende Bedingungen erfüllen:
A) Systemanwendungen:
nachweisliche Kenntnisse der Systemanwendung iTWO, DOXIS, isBase, Jira, CDE, EPLASS Planlauf
nachweisliche Kenntnisse der Systemanwendung einer Terminplanungssoftware (MSProject oder gleichwertig)
nachweisliche Kenntnisse der Systemanwendung Nachtragsplattform DB
B) einschlägige Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit:
Metropolregion >250.000 EW i.Z.v. Planungsphasen LPH 1-4/6/7
Stadt/ städtisch.Raum >100.000 EW i.Z.v. Planungsphasen LPH 1-4/6/7
Gemeinden/ ländl. Raum <100.000 EW i.Z.v. Planungsphasen LPH 1-4/6/7
Metropolregion >250.000 EW i.Z.d. Bauphase LPH 8
Stadt/ städtisch.Raum >100.000 EW i.Z.d. Bauphase LPH 8
Gemeinden/ ländl. Raum <100.000 EW i.Z.d. Bauphase LPH 8
C) Anwendung agiler Methoden:
Last Planer Methode bei Referenzprojekt in Lph 1/2
SCRUM bei Referenzprojekt in Lph 1/2
Last Planer Methode bei Referenzprojekt in Lph 3/4
SCRUM bei Referenzprojekt in Lph 3/4
Last Planer Methode bei Referenzprojekt in Lph 6/7
SCRUM bei Referenzprojekt in Lph 6/7
3.2.Projektingenieur und -steuerung / Terminplanung- und -steuerung Erklärung, dass wir über ein qualifiziertes Personal (Ingenieur mit einem Fach- /Hochschulabschluss) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der technischen Projektsteuerung und in der Terminplanung- und -steuerung von komplexen Eisenbahninfrastrukturprojekten
eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIUs) im Bereich der Gewerke Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau und technischer Streckenausrüstung verfügen.
Gemäß Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung, Wertungskategorie 1.2 technisch sind für die eingesetzten Mitarbeiter nur Referenzen laufender oder abgeschlossener Projekte anerkannt, die folgende Bedingungen erfüllen:
D) Systemanwendungen:
nachweisliche Kenntnisse der Systemanwendung iTWO, DOXIS, isBase, Jira, CDE, EPLASS Planlauf
nachweisliche Kenntnisse der Systemanwendung einer Terminplanungssoftware (MSProject
oder gleichwertig)
nachweisliche Kenntnisse der Systemanwendung Nachtragsplattform DB
E) einschlägige Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit:
Metropolregion >250.000 EW i.Z.v. Planungsphasen LPH 1-4/6/7
Stadt/ städtisch.Raum >100.000 EW i.Z.v. Planungsphasen LPH 1-4/6/7
Gemeinden/ ländl. Raum <100.000 EW i.Z.v. Planungsphasen LPH 1-4/6/7
Metropolregion >250.000 EW i.Z.d. Bauphase LPH 8
Stadt/ städtisch.Raum >100.000 EW i.Z.d. Bauphase LPH 8
Gemeinden/ ländl. Raum <100.000 EW i.Z.d. Bauphase LPH 8
F) Anwendung agiler Methoden:
Last Planer Methode bei Referenzprojekt in Lph 1/2
SCRUM bei Referenzprojekt in Lph 1/2
Last Planer Methode bei Referenzprojekt in Lph 3/4
SCRUM bei Referenzprojekt in Lph 3/4
Last Planer Methode bei Referenzprojekt in Lph 6/7
SCRUM bei Referenzprojekt in Lph 6/7
G) Projektsteuerung in Lph 3/4 von Projekten ≥ 50 Mio € - Vorhaben für sicherungstechnische
Ausrüstung
LST - konvent. Stellwerkstechnik
LST – ESTW
LST – DSTW
ETCS
DB MAS/MAS90
GSMR
3.3. Projektsteuerer Kostenplanung- und steuerung
Erklärung, dass wir über ein qualifiziertes Personal (mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der kaufmännischen Projektsteuerung von komplexen Eisenbahninfrastrukturprojekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIUs) im Bereich der Gewerke Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau und technischer Streckenausrüstung verfügen. Gemäß Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung, Wertungskategorie 1.3 kaufm. sind für die eingesetzten Mitarbeiter nur Referenzen laufender oder abgeschlossener Projekte anerkannt, die folgende Bedingungen erfüllen:
A) Kostensteuerung ab Lph 3/4:
Mitwirkung/Erstellung von projektbezogenen Reports zur Sicherstellung Zielerreichung
und zur frühzeitigen Information der Entscheidungsgremien (Projektleitung/Vorstand)
- B-/C-Projekte (Gesamtwert < 10 Mio. EUR)
- A-Projekte (>10 Mio. EUR, <250 Mio. EUR)
- für vom Konzernvorstand festgelegte Projekte (Großprojekt, ohne Wertgrenze)
B) DB-interne Freigabeverfahren ab 3/4:
Mitwirkung bei der Freigabe von Projektkosten zum Eingehen von finanziellen Verpflichtungen
bzw. Mitteln ausgeben zu können.
- B-/C-Projekte (Gesamtwert < 10 Mio. EUR)
- A-Projekte (>10 Mio. EUR, <250 Mio. EUR)
- für vom Konzernvorstand festgelegte Projekte (Großprojekt, ohne Wertgrenze)
C) Finanzierung:
Mitwirkung bei der Sicherstellung der Finanzierung mit Zuschüssen des Bundes, der Länder
und Dritter zur Planung und Realisierung von Infrastrukturprojekten.
- Kompetenz Finanzierung Bedarfsplan
- Kompetenz Finanzierung LuFV, EM, LuFV 8.7, GVFG, EKrG, EU
Kompetenz Erstellung Finanzierungsunterlagen
- Mitwirkung beim Entwurf FinVe
- Mitwirkung Erstellung Mittelantrag (Bau-und Planungskosten, gem. Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung)
- Mitwirkung Kostenfortschreibung (gem. Prozess Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung)
- Mitwirkung bei der Erstellung von Planungsänderungsanträgen zum Erhalt der Zuwendungsfähigkeit der Projektkosten
Bewerberinformationen zu Anforderungen im Ausschreibungsverfahren:
Das Bewerbungsverfahren im Teilnahmewettbewerb beinhaltet in der Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung mehrere Wertungskriterien in folgenden drei Kategorien: 1.1-Wertungskategorie Projekte; 1.2-Wertungskategorie technisch; 1.3-Wertungskategorie kaufmännisch. Die Wertungskriterien je Wertungskategorie umfassen zum Teil weiter differenzierte Anforderungskriterien. Diese jeweils je Wertungskriterium unterschiedlichen Anforderungskriterien sind vom Bewerber hinsichtlich vorliegender
Qualifikationen, Referenzen, Eignungen mittels Eintrag als "1= vorhanden/vorliegend" und der "0= nicht vorhanden/nicht vorliegend" anzugeben. Den unterschiedlichen Anforderungskriterien sind Wertungspunkte zugeordnet. Diese Wertungspunkte sind je Anforderungskriterium mittels zugeordneter Wertungspunktzahl gewichtet und ergeben jeweils in Summe eine Wertungspunktzahl je Wertungskriterium in Abhängigkeit der Bewerberangabe. Geforderte Projektreferenzen je Wertungskriterium sind
im Zuge des Teilnahmewettbewerbes den Bewerbungsunterlagen anforderungsgemäß beizustellen.
Eine Nichtbeistellung von Projektreferenzen trotz Aufforderung und einmaliger Nachforderung durch den AG führt zum Ausschluss des Bewerbers. Projektreferenzen müssen mindestens den zu referenzierenden Projektinhalt je Wertungskriterium eindeutig und klar beschreiben sowie zusätzlich den Projektleiter des AG mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ausweisen. Mit Hinblick auf den zu referenzierenden Projektinhalt je Wertungskriterium unvollständige Referenzen sowie im Zuge der
Referenzprüfung vom AG nicht aufklärbare unvollständige Referenzen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Abforderungen, Nachforderungen oder Aufklärungsgesuche des AG an den Bewerber führen zum Ausschluss des Bewerbers, sofern der Bewerber diesen nicht nachkommt oder er die vom AG gesetzte Frist zzgl. einmaliger Nachfristsetzung nicht einhält. Zulässig sind nur Projektreferenzen der letzten 8 Kalenderjahre. Gütig sind Referenzen für lfd. oder abgeschlossene Vorhaben. Projektreferenzen zum Nachweis der geforderten Eignung und Qualifizierung des Bewerbers hinsichtlich der geforderten Wertungskriterien je Wertungskategorie bzw. der je Wertungskriterium jeweils zugeordneten Anforderungskriterien können entweder mit einer, allen Wertungskriterien und Anforderungskriterien
entsprechenden, Projektreferenz (Einzelreferenz) oder mehreren, den einzelnen Wertungskriterien und Anforderungskriterien jeweils entsprechenden, Projektreferenzen (Sammelreferenzen) belegt und nachgewiesen werden. Nach Bewerberangaben zu den jeweils geforderten Wertungs- und Anforderungskriterien sind die Tabellenblätter der drei Kategorien aus der Anlage Wertungsmatrix Projektsteuerung als *.xls-Datei (Rohdaten) sowie als unterzeichnete Einzeldateien im *.pdf-Format den Bewerbungsunterlagen
beizugeben.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Der Auftraggeber unterscheidet zwischen den Leistungsbereichen Projektsteuerung, Planung und Bauüberwachung. Der Zuschlag für einen Leistungsbereich schließt eine Bewerbung für die anderen Leistungsbereiche aus. Die Funktionstrennung zwischen Planung und Projektsteuerung gilt auch für die Mitglieder von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sowie Subunternehmer. Wir weisen darauf hin, dass im Fall der Auftragsvergabe eine Beauftragung mit der Bauleistung und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen, den Sicherungsleistungen und bauaffinen Dienstleistungen nicht in Betracht kommt. Dies gilt auch bei Personenidentität eines Mitglieds der Geschäftsführungen in verbundenen Unternehmen. Der Haupterfüllungsort zur Erbringung der Ingenieurleistungen ist Magdeburg. Der Auftragnehmer hat entsprechende Büros beim AG oder in der näheren Umgebung der Erfüllungsstandorte des AG vorzuhalten und zu kalkulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu verwendende Anlage zur Erstellung des TNA:- Wertungsmatrix Projektsteuerung
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.