eRisikomanagement - Starkregenfrühalarmsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 055/22

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

eRisikomanagement - Starkregenfrühalarmsystem

Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 055/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35121700 Alarmsysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Fulda (Phase 1: vier Kommunen; Phase 2: 19 Kommunen)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Implementierung eines Starkregenfrühalarmsystems für alle 23 Städte und Kommunen innerhalb einer Projektlaufzeit von zwei Jahren (2021-2023). Diese Ausschreibung umfasst den Aufbau des Messnetzes (Gewässerpegel, Niederschlagsmessstationen und Kanalwächter) sowie die Einführung des Cloudsystems im kompletten Landkreisgebiet Fulda. Die Einführung erfolgt zweistufig: In 2022 soll das Starkregenfrühalarmsystem für die Pilotkommunen Burghaun, Eichenzell, Ebersburg und Neuhof eingeführt werden und spätestens mit Jahresbeginn 2023 soll das Alarmsystem für die restlichen 19 Städte und Kommunen des Landkreises ausgerollt werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/08/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 116-324984

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

eRisikomanagement - Starkregenfrühalarmsystem

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
30/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 504 170.80 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
35121700 Alarmsysteme
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Fulda (Phase 1: vier Kommunen; Phase 2: 19 Kommunen)

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Implementierung eines Starkregenfrühalarmsystems für alle 23 Städte und Kommunen innerhalb einer Projektlaufzeit von zwei Jahren (2021-2023). Diese Ausschreibung umfasst den Aufbau des Messnetzes (Gewässerpegel, Niederschlagsmessstationen und Kanalwächter) sowie die Einführung des Cloudsystems im kompletten Landkreisgebiet Fulda. Die Einführung erfolgt zweistufig: In 2022 soll das Starkregenfrühalarmsystem für die Pilotkommunen Burghaun, Eichenzell, Ebersburg und Neuhof eingeführt werden und spätestens mit Jahresbeginn 2023 soll das Alarmsystem für die restlichen 19 Städte und Kommunen des Landkreises ausgerollt werden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/08/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 504 170.80 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Änderung des Mengengerüsts:

- Niederschlagsmessung/Basisstation: musste von 33 auf 51 Stück erhöht werden.

- Pegelmessstation: musste von 21 auf 76 Stück erhöht werden.

- Kanalmesser: anstatt 112 Stück wurden nur 55 Stück bezogen.

- Gateways: anstatt 10 Stück wurden nur 5 Stück bezogen.

Änderung des mit dem Mengengerüst bedingten Montageaufwands:

- Vorbereitende Maßnahmen der Installation: musste von 23 auf 36 Projekttage erhöht werden

- Montage: musste von 48 auf 97 Projekttage erhöht werden

- Projektbegleitung: musste von 50 auf 285 Projekttage erhöht werden

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Im Laufe der Anbindung weiterer Städte und Gemeinden im Landkreis zeigt sich, dass das Mengengerüst, für die einzelnen Sensorarten aus mehreren Gründen für eine vollumfängliche Funktionsweise angepasst werden muss.

Mit der Erhöhung der Anzahl an "Niederschlagsmessungen / Basisstationen" wird die Funknetzabdeckung sichergestellt. Diese Sensorik führt eine Funknetz-Einheit mit. Eine präzisere Messanalyse, welche erst mit sukzessiver Fortschreibung des Projektes möglich war, verwies auf den Mehrbedarf und zeigt sich bereits in der Pilotphase 2022 als zielführend.

Nach Bereisung einer Vielzahl von Städte und Gemeinden des Landkreises Fulda, stellte sich heraus, dass die hydraulischen Überlastungen nicht primär von den Kanalnetzen abgeleitet werden kann, sondern die Kopfbereiche der Gewässereinzugsgebiete relevant sind. Somit wurde im ungefähren Verhältnis von 2:1 die Kanalmesser gegen die Pegelmessstationen ausgetauscht.

Maßgebend für die Änderung des Mengengerüsts sind die Bergketten und somit die Topographie der ländlichen Region, welche eine erhöhte Messnetzdichte fordert und zu einem Nachtrag führt. Mit Angebotsabgabe ist lediglich eine Fernanalyse möglich. Durch die Projektbegleitung mit Terminen vor Ort und stetiger Betreuung der Kommunen, ist die Konkretisierung des Mengengerüsts erst möglich gewesen.

Mit der Änderung der Sensorarten geht auch der Aufwand der Montage einher. So ist zu differenzieren zwischen dem Aufwand für die Installation eines stromgebundenen Sensors und einer autarken, batteriebetriebenen Messeinheit. Durch die Erhöhung der stromgebundenen Sensoren folgt die Erhöhung des Montageaufwandes.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 504 170.80 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 682 190.00 EUR

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