Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Objektplaung eines Heizkraftwerkes
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großkrotzenburg
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeindewerke-grosskrotzenburg.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Objektplaung eines Heizkraftwerkes
Zur Lösung der Versorgungsaufgabe wird auf dem Gelände des Kraftwerkes Staudinger am Standort der Wärmezentrale ein modernes Heizkraftwerk errichtet. Die Wärmezentrale gliedert sich in die Teilgebäude
Kesselhaus 1, Kesselhaus 2 und das Maschinenhaus.
Gesamtinhalt des Liefer- und Leistungsumfanges der Ausschreibung ist die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung gemäß HOAI in der aktuellen Fassung, Leistungsphasen 3 und 4, für die Errichtung
eines Heizkraftwerks zur Fernwärmeversorgung, unterteilt in fünf Lose, sowie die Erstellung sämtlicher Unterlagen für die Genehmigung der Gesamtanlage nach BImSchG
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Gebäudeplanung eines Heizkraftwerkes
Folgende Gebäude sind zur Planung vorgesehen:
• Errichtung eines Kraftwerksgebäudes mit allen sonstigen baulichen Anlagen die für die Aufstellung und den
Betrieb der darin vorgesehenen Anlagen erforderlich sind (ohne Schornstein).
• Grundlage für die Honorarermittlung sind die Zeichnungen in der Anlage
Der AN hat folgende Grundleistungen zu erbringen:
Leistungsphase 3 gem. § 34 HOAI
• Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge,
Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische,
wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage
für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe
des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen
Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50
bis 1:20
• Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie
Koordination und Integration von deren Leistungen
• Objektbeschreibung
• Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
• Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
• Fortschreiben des Terminplans
• Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 4 gem. § 34 HOAI
• Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder
Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen
mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
• Einreichen der Vorlagen
• Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die TGA-Gebäudeplanung eines Heizkraftwerkes
Folgende Anlagen sind zur Planung vorgesehen:
• Errichtung einer PV-Anlage 2,16 MWpeak.
• Errichtung einer Wärmepumpenanlage mit Mainwasser als Wärmequelle, Wärmenennleistung 3,0 MWth,
optional 4,5 MWth.
• Errichtung von KWK-Anlagen, ausgeführt als Gasmotoren, elektrische Nennleistung 2x 2,0 MWel.
• Errichtung einer Holzkesselanlage für die Verbrennung von Altholz der Klassen A1 / A2 und oder
Landschaftspflegematerial, Wärmenennleistung 3,5 MWth.
• Errichtung von 2 erdgasbefeuerten Heißwassererzeugern, Wärmenennleistung jeweils 5,0 MWth.
• Errichtung eines elektrisch beheizten Heißwassererzeugers, elektrische Nennleistung 1,4 MWel.
• Errichtung einer Gasdruckregel- und -messanlage 25 MW, MOP 84 / MOP 10.
• Errichtung aller erforderlicher Nebenanlagen für den Betrieb der vorgenannten Anlagen, u.a.
o Harnstoffspeicher und -versorgungsanlage, Speicherkapazität etwa 20 m3,
o Chemische Wasseraufbereitung zur Erzeugung von Fernwärmenetz-Zusatzwasser Nennkapazität 10 m3/h
o Schmierölver- und -entsorgungsanlage
o Sammel- und Rückspeiseanlage für technisches und entsorgungspflichtiges Abwasser
• Errichtung der verbindenden und standortverbindenden Medienleitungen und -trassen
Ergänzende Angaben zum Umfang der Leistungen:
• Erstellung des vollständigen Genehmigungsantrags nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der
jeweils geltenden Fassung unter Beachtung der Richtlinien der zuständigen Genehmigungsbehörde für die
Abfassung von Genehmigungsanträgen.
• Integration der Fachplanungen aus den Losen 1 bis 5 in den Genehmigungsantrag.
• Begleitung der Genehmigungsphase.
Alle Planungsergebnisse sind prüffähig zu dokumentieren, in einem schlüssigen Bericht vollständig darzulegen
und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Der AN hat folgende Grundleistungen zu erbringen:
Leistungsphase 3 gem. § 55 HOAI
• Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung
aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten
Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
• Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
• Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen
Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner
abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
• Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener
Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung
notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und
Durchführungsplänen)
• Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
• Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
• Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
• Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 4 gem. § 55 HOAI
• Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder
Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen
mit Behörden
• Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Planung von Außenanlagen eines Heizkraftwerkes
Folgende Flächen sind zur Planung vorgesehen:
• Freiflächen um die Gebäude aus den Losen 1 und 5 einschließlich erforderlicher Umfahrungen und
Anpassung von Höhenlagen.
• Flächen im Bereich der PV-Freiflächenanlage.
Der AN hat folgende Grundleistungen zu erbringen:
Leistungsphase 3 gem. § 39 HOAI
• Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der
gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen. Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
• Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
• Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere:
o zur Bepflanzung,
o zu Materialien und Ausstattungen,
o zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
o zum terminlichen Ablauf
• Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
• Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
• Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
• Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
Leistungsphase 4 gem. § 39 HOAI
• Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder
Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen
mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
• Einreichen der Vorlagen
• Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Ingenieurbauwerke eines Heizkraftwerkes
Folgende Gebäude und Anlagen sind zur Planung vorgesehen:
• Errichtung eines Schornsteins mit einer Höhe von etwa 60m neben der Heizzentrale.
• Errichtung eines Gebäudes für eine Gasdruckregel- und Messanlage.
• Errichtung eines Gebäudes für Trafo und Schaltanlagen im räumlichen Bereich der PV-Anlage.
• Errichtung von standortverbindenden Medienleitungen und -trassen mit Rohrbrücken.
Der AN hat folgende Grundleistungen zu erbringen:
Leistungsphase 3 gem. § 43 HOAI
• Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen
der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und
Koordination der Fachplanungen
• Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
• fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
• Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans
sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
• Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten
des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
• Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
• Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der
Kostenschätzung
• Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung
des Betriebes während der Bauzeit
• Bauzeiten- und Kostenplan
• Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 4 gem. § 43 HOAI
• Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren
oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des
Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
• Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
• Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
• Abstimmen mit Behörden
• Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-,
Erörterungsterminen
• Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Für die ausgeschriebenen Lose gingen nach der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb keine Angebote ein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Gebäudeplanung eines Heizkraftwerkes
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die TGA-Gebäudetechnik eines Heizkraftwerkes
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Außenanlagen eines Heizkraftwerkes
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für die Ingenieurbauwerke eines Heizkraftwerkes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt II.1.7) und V.2.4) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen,
wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens
schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung
von 1.00 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/