Brückenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2023-00016
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brückenbauarbeiten
Revitalisierung
Frankfurt am Main, Stadtteil: Fechenheim
Erdarbeiten ca. 3.135 m³
Abbruch ca. 330 m³
Gründung (inkl. Pfähle) ca. 200 m³
Abdichtung gegen Erdreich ca. 245 m²
Leichtbeton, farbig ca. 400 m³
Stahlbeton ca. 80 m³
Rückhalteanlagen ca. 30 m³
Stahltonage S355(WT), S235 ca. 335 to
Korrosionsschutz Stahl ca. 1.725 m²
Flüssigkunststoff ca. 70 m²
Hydrophobierung/Grafitti-Schutz 1.000 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
- Benennung von mindesten 1 Referenz für:
Einsatze von Leichtbeton in Infrastrukturbauten / Hochbauten - über eine Bausumme 4.000.000 € in den letzten 5/10 Jahren,
- Benennung von mindesten 1 Referenz für:
Errichtung von Stahlbrücken über Gleisbett von min. 50m Länge - über eine Bausumme 4.000.000 € in den letzten 5/10 Jahren,
- Gültige Bescheinigung nach DIN EN 1090 (Schweißzertifikat
und EG-Zertifikat) für min. die Ausführungsklasse 2 (EXC 2),
- Zertifizierung gemäß DIN EN 1090-1 (Neubau
Stahlfachwerk),
- Nachweis Kampfmittelräumung Erlaubnis gem. § 7 SprengG,
- SAKRA /SIPO /Bahnerder Gem. BGV D33,
- Bauüberwacher Bahn FB/KIB gem EBO, VV Bau, bzw. VV
Bau-STE,
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo)
Nachweis
gemäß RAB 30,
- MVAS 99-Nachweis(e) zum Nachweis der Qualifikation des
Verantwortlichen zur Sicherung von Arbeitsstellen und Straßen,
mind. 1 Person,
- KOR-Schein nach ZTV-ING Teil 4-Stahlbau,
Stahlverbundbau,
- SIVV-Schein (Schützen, Instandsetzen, Verbinden und
Verstärken),
- Nachweis der verantwortlichen Person gem. § 19 des
SprengG, Feuerwerker mit Befähigungsschein nach § 20
SprengG, mind. 1 Person,
- Vereinfachter Bauzeitenplan (Grobablauf der Hauptgewerke)
mit Darstellung der Abhängigkeiten unter Einhaltung der
Vertragsfristen.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).