Beschaffung von 2 Geräteträgern mit Abrollsystem und Gießanlagenaufbau Referenznummer der Bekanntmachung: 67-002-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 Geräteträgern mit Abrollsystem und Gießanlagenaufbau
Beschaffung von 2 Geräteträgern mit Abrollsystem und Gießanlagenaufbau
Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Grünflächenamt
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Deutschland
Beschaffung von 2 Geräteträgern mit Abrollsystem und Gießanlagenaufbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Leistungsverzeichnis
- Schreiben zum Angebot
- Anlage Verpflichtungserklaerung Tariftreue und Mindestlohn nach HVTG
- Anlage Erklärung bezüglich Zuverlässigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (eHAD).
Rückfragen zum Verfahren richten Sie bitte (über das Bietercockpit) an die Vergabeplattform (eHAD).
Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform (eHAD) wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. unter Tel. 0611-97458828 oder E-Mail: [gelöscht]
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)