Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA261 Zusatzleistungen GFK-Kanäle Strecke 3570 km 7,94-8,23
Im Rahmen von Arbeiten an Kabeltrassen werden zusätzliche Leistungen notwendig. An beschädigten Bestandskanälen müssen Deckel in größerem Umfang ersetzt werden und beschädigte Kabelkanäle ausgetauscht als auch neu hergestellt werden. Zur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung geplanten Mitnutzung der Bestandskanäle durch neue Kabel werden zusätzlich neue Muffenbausätze und der Austausch beschädigter Deckel notwendig. Die Änderungen ergeben sich aufgrund der festgestellten schlechten örtlichen Verhältnisse des Bestands woraus ein Konflikt zwischen Bestand und neu zu verlegender Kanäle entsteht und waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt. Da der AN mit der Durchführung der Arbeiten an der Kabeltrasse sowie der Reinigung der Bestandskanäle beauftragt ist, ist ein AN Wechsel für die betroffenen Bereiche aus technischen Gründen nicht möglich. Durch einen Wechsel des AN und einer damit einhergehenden Aufteilung der Arbeiten an der Kabeltrasse würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten und Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der getrennt vergebenen Kabeltiefbauarbeiten entstehen. Bei einer getrennten Vergabe für die von der zusätzlichen Leistung betroffenen Bereiche würde es zu Zusatzkosten kommen, da honorarminimierende Faktoren, wie Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungserbringung verloren gehen würden. Außerdem ist eine getrennte Vergabe aus technischen Gründen nicht möglich. Bei einem vollständigen AN Wechsel für die gesamten Leistungen an der Kabeltrasse käme es zu beträchtlichen Zusatzkosten, da dem AN nicht ersparte Mehraufwendungen erstattet werden müssten.