Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Ingenieur- sowie fachgutachterliche Leistungen zum Planen, Ausschreiben und Überwachen sowie Dokumentieren von Untersuchungsmaßnahmen für die Medien Boden und Grundwasser
HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG
Waldstraße 11
64584 Biebesheim
Deutschland
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Ingenieur-, sowie fachgutachterliche Leistungen:
- Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen,
- Planen, Ausschreiben und Überwachen von Untersuchungsmaßnahmen für die Medien Boden und Grundwasser,
- Horizontale und vertikale Eingrenzung der Belastungsgebiete,
- Erstellen von geologischen und hydrogeologischen Standortmodellen,
- Unterstützung des Auftraggebers, inklusive Öffentlichkeitsarbeit,
- Berichtswesen, d.h. Dokumentation, Auswertung und Darstellung der
Ergebnisse in schriftlicher, tabellarischer und zeichnerischer Form,
Handlungsempfehlungen.
optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewertungszahl 0 - 50
- Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2020, 2021, 2022) nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Bewertungszahl 0 - 450
- Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 40, Bewertungszahl 0 - 200;
- Liste der wesentlichen in den letzten fünf (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 30, Bewertungszahl 0 - 150;
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleitung der Qualität seiner Arbeit.
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50;
- Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV),
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50,
Die Leistungserbringung erstreckt sich zunächst über einen Zeitraum von 3 Jahren, Optional ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelregister vorzulegen sowie die Eingenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im diplom-, Master oder Bachelorstudiengang oder Gleichwertig) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eingnung herangezogen werden.
Der Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV).
Nachweis zur Befähigung als Koordinator in kontaminierten Bereichen nach DGUV101-004.
Die Angaben und Nachweise zur seiner wirtschaflichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem.Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff,
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € für Sach-, Vermögens- und Umweltschäden;
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB;
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass
eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und
Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss nach § 47 Abs. 1 VgV bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass
die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine
den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung
vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine
Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch
haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist
erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung
ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den
Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die
Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl
der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden
Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und
fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche
Leistungen) zu:
a) Planung und Überwachung von Untersuchungsmaßnahmen für die Medien Boden und Grundwasser,
b) Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Boden- und Grundwasseruntersuchungen,
c) Erstellung von geologischen und hydrogeologischen Standortmodellen.
Liste der wesentlichen in den letzten fünf (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
d) Planung und Überwachung von Untersuchungsmaßnahmen für die Medien Boden und Grundwasser,
e) Planung und Überwachung von Maßnahmen zur Eingrenzung von Belastungsgebieten in horizontaler und vertikaler Ausdehnung (Belastungskarte).
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis e) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3
VgV): QM-System
zertifiziert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht
zertifiziert, Einreichung Inhaltsverzeichnis) und akkreditiert nach
DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden,
Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN
ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den
jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur
Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG
bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von
Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen
entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3
VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten
Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für
Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben
und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen
werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen,
finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat
der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und
III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes
Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular
auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer
beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.
1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.
Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist.