Anwendungsentwicklung mit dem ISA-Dialogmanager (IDM) und dem KONSENS-Dialog Java-Framework Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anwendungsentwicklung mit dem ISA-Dialogmanager (IDM) und dem KONSENS-Dialog Java-Framework
Experten für die Anwendungsentwicklung mit dem ISA-Dialogmanager (IDM) und dem KONSENS-Dialog Java-Framework unter UNIFA und Experten für die Erweiterung der IDM-Funktionalitäten bzw. der Funktionalitäten im KONSENS-Dialog Java-Framework
Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der
HZD in Wiesbaden, sowie der Standort der Anstalt des öffentlichen Rechts für die föderale IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt am Main.
Die zuvor aufgeführten Leistungsorte gelten nur, sofern zur Dienstleistungserbringung
eine Anwesenheitspflicht besteht. Die Regelungen hierzu sind Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Aufgrund der Einbettung in das Bundesprojekt KONSENS kann sich die notwendige
Teilnahme an Sitzungen, Abstimmungen oder Workshops ergeben, die nicht in der
HZD, sondern an Orten innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.
Im Rahmen der Dialogentwicklung im Bundesvorhaben KONSENS (KONSENS Dialog)
ist das Land Hessen auf Basis der in KONSENS getroffenen Vereinbarungen für
diverse Dialoganwendungen zuständig, die der Verwaltung von steuerrechtlich relevanten Stammdaten dienen (z.B. GINSTER Dialog, Dialoge für Überwachungskonten,
Vollmachtsdialog, länderumfassende Namensabfrage aber auch Dialoge im Umfeld
des Risikomanagements wie der sogenannte "Fragebogen für steuerliche Erfassung").
Perspektivisch werden sich in dem Umfeld weitere Dialoge ergeben, die sich z.B. mit
der Suche von Stammdaten beschäftigen bzw. im Zusammenspiel mit anderen Bereichen des automatisierten Besteuerungsverfahrens entwickelt werden sollen (Oberflächen im Umfeld der Steuerfestsetzung).
Zu den Aufgaben gehören:
- Coaching der HZD-internen Anwendungsentwickler (vor Ort als auch Online
möglich) beim Anwendungsdesign und bei der Programmierung von Dialoganwendungen mit dem ISA-Dialogmanager (IDM) und dem KONSENS-Dialog
Java-Framework sowohl im UNIFA-Anwendungsrahmen als auch im speziellen
Entwicklungsrahmen für Stammdaten
- Aktive Unterstützung beim Anwendungsdesign und bei der Programmierung
der Dialoganwendungen im Stammdatenbereich mit dem Werkzeug IDM und
dem KONSENS-Dialog Java-Framework im UNIFA-Anwendungsrahmen
- Bei Bedarf sowohl die Erweiterung des UNIFA-Anwendungsrahmens als auch
des speziellen Anwendungsrahmens für Stammdaten (auf Basis des IDM und
dem KONSENS-Dialog Java-Framework)
- Koordination möglicher Erweiterungen des UNIFA-Anwendungsrahmens mit
dem Landesamt für Steuern des Landes Bayern in Nürnberg
- Unterstützung sowohl bei der Migration von Dialoganwendungen auf Basis
des IDM und des KONSENS-Dialog Java-Framework als auch bei der Migration
von Dialogen auf Basis des IDM zu KONSENS-Dialog Java-Framework
- Unterstützung bei der Neukonzeption und Umsetzung von Dialogen unter
Berücksichtigung des neuen KONSENS-Dialog Web-Framework Anwendungsrahmen
- Unterstützung bei der Neukonzeption und Pflege der bestehenden Java-basierten
Dialogsteuerungsschicht.
Der Auftragnehmer muss über folgende Qualifikationen verfügen:
- Tiefgehende Kenntnisse der Software-Architektur von KONSENS-Dialog im
Kontext von UNIFA
- Umfassendes Wissen hinsichtlich der einheitlichen Entwicklungsrahmen für die
Benutzeroberfläche (BNO) der neuen Stammdatendialoge
- Umfassendes Wissen des KONSENS-Dialog Java-Framework unter UNIFA
- Gute Kenntnisse des im Bereich der KONSENS-Stammdatenverarbeitung einheitlichen
Schnittstellenformates auf XML-Basis (GINSTER-XML).
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre mit automatischer Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bis zu maximal 4 Jahren.
Der Auftragswert wird auf 2.288.000,00 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.288.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend auf-geführten Anforderungen entsprechen:
•Art: Dialog-Entwicklungsprojekte (Konzeption und Umsetzung) im Kontext ISA-Dialogmanager eines öffentlichen Auftraggebers i. S. d. §§ 98, 99 GWB
•Umfang: Pro Referenz mindestens 450 Personentage.
Wird eine Angabe in der Tabelle, die die Art oder den Umfang der angegebenen Referenz betrifft, mit "Nein" angekreuzt, so erfüllt die angegebene Referenz nicht die notwendigen Vorgaben und wird bei der Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters nicht berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus der entsprechenden Position im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.