Anwendungsentwicklung mit dem ISA-Dialogmanager (IDM) und dem KONSENS-Dialog Java-Framework Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0008

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185dd3b1bbb-7e5c64ed95d5847d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anwendungsentwicklung mit dem ISA-Dialogmanager (IDM) und dem KONSENS-Dialog Java-Framework

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Experten für die Anwendungsentwicklung mit dem ISA-Dialogmanager (IDM) und dem KONSENS-Dialog Java-Framework unter UNIFA und Experten für die Erweiterung der IDM-Funktionalitäten bzw. der Funktionalitäten im KONSENS-Dialog Java-Framework

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 288 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der

HZD in Wiesbaden, sowie der Standort der Anstalt des öffentlichen Rechts für die föderale IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt am Main.

Die zuvor aufgeführten Leistungsorte gelten nur, sofern zur Dienstleistungserbringung

eine Anwesenheitspflicht besteht. Die Regelungen hierzu sind Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Aufgrund der Einbettung in das Bundesprojekt KONSENS kann sich die notwendige

Teilnahme an Sitzungen, Abstimmungen oder Workshops ergeben, die nicht in der

HZD, sondern an Orten innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Dialogentwicklung im Bundesvorhaben KONSENS (KONSENS Dialog)

ist das Land Hessen auf Basis der in KONSENS getroffenen Vereinbarungen für

diverse Dialoganwendungen zuständig, die der Verwaltung von steuerrechtlich relevanten Stammdaten dienen (z.B. GINSTER Dialog, Dialoge für Überwachungskonten,

Vollmachtsdialog, länderumfassende Namensabfrage aber auch Dialoge im Umfeld

des Risikomanagements wie der sogenannte "Fragebogen für steuerliche Erfassung").

Perspektivisch werden sich in dem Umfeld weitere Dialoge ergeben, die sich z.B. mit

der Suche von Stammdaten beschäftigen bzw. im Zusammenspiel mit anderen Bereichen des automatisierten Besteuerungsverfahrens entwickelt werden sollen (Oberflächen im Umfeld der Steuerfestsetzung).

Zu den Aufgaben gehören:

- Coaching der HZD-internen Anwendungsentwickler (vor Ort als auch Online

möglich) beim Anwendungsdesign und bei der Programmierung von Dialoganwendungen mit dem ISA-Dialogmanager (IDM) und dem KONSENS-Dialog

Java-Framework sowohl im UNIFA-Anwendungsrahmen als auch im speziellen

Entwicklungsrahmen für Stammdaten

- Aktive Unterstützung beim Anwendungsdesign und bei der Programmierung

der Dialoganwendungen im Stammdatenbereich mit dem Werkzeug IDM und

dem KONSENS-Dialog Java-Framework im UNIFA-Anwendungsrahmen

- Bei Bedarf sowohl die Erweiterung des UNIFA-Anwendungsrahmens als auch

des speziellen Anwendungsrahmens für Stammdaten (auf Basis des IDM und

dem KONSENS-Dialog Java-Framework)

- Koordination möglicher Erweiterungen des UNIFA-Anwendungsrahmens mit

dem Landesamt für Steuern des Landes Bayern in Nürnberg

- Unterstützung sowohl bei der Migration von Dialoganwendungen auf Basis

des IDM und des KONSENS-Dialog Java-Framework als auch bei der Migration

von Dialogen auf Basis des IDM zu KONSENS-Dialog Java-Framework

- Unterstützung bei der Neukonzeption und Umsetzung von Dialogen unter

Berücksichtigung des neuen KONSENS-Dialog Web-Framework Anwendungsrahmen

- Unterstützung bei der Neukonzeption und Pflege der bestehenden Java-basierten

Dialogsteuerungsschicht.

Der Auftragnehmer muss über folgende Qualifikationen verfügen:

- Tiefgehende Kenntnisse der Software-Architektur von KONSENS-Dialog im

Kontext von UNIFA

- Umfassendes Wissen hinsichtlich der einheitlichen Entwicklungsrahmen für die

Benutzeroberfläche (BNO) der neuen Stammdatendialoge

- Umfassendes Wissen des KONSENS-Dialog Java-Framework unter UNIFA

- Gute Kenntnisse des im Bereich der KONSENS-Stammdatenverarbeitung einheitlichen

Schnittstellenformates auf XML-Basis (GINSTER-XML).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 288 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre mit automatischer Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bis zu maximal 4 Jahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftragswert wird auf 2.288.000,00 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.288.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend auf-geführten Anforderungen entsprechen:

•Art: Dialog-Entwicklungsprojekte (Konzeption und Umsetzung) im Kontext ISA-Dialogmanager eines öffentlichen Auftraggebers i. S. d. §§ 98, 99 GWB

•Umfang: Pro Referenz mindestens 450 Personentage.

Wird eine Angabe in der Tabelle, die die Art oder den Umfang der angegebenen Referenz betrifft, mit "Nein" angekreuzt, so erfüllt die angegebene Referenz nicht die notwendigen Vorgaben und wird bei der Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters nicht berücksichtigt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/04/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.

Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.

Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.

Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.

Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014

Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.

Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus der entsprechenden Position im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt.

Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611327/648534
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2023

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