Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62025
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Remagen
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Remagen
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
MKA02 Herstellung von (2.000 m²) Baustelleneinrichtungsfläche - Bad Bodendorf
Im Rahmen des Projektes wurden die notwendigen Planungsphasen beauftragt und durchlaufen, in deren Verlauf auch
Logistik und Bauverläufe betrachtet und im Rahmen der durchgeführten Vergabe integriert wurden.
Im späteren Verlauf der Vertragsverhandlungen zu den vorgesehenen BE-Flächen ergaben sich Auflagen des
Grundstückeigentümers zur Nutzung und späteren Wiederherstellung, die zusätzliche Leistungen bedingen.
Die Leistungsänderung steht in einem technischen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang; der Gesamtcharakter des
Vertrages ändert sich dadurch nicht.