Festnetzanschlüsse Carrier-Dienste Telefonie und DSL Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0037
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Festnetzanschlüsse Carrier-Dienste Telefonie und DSL
Bereitstellung von Carrier-Diensten in den Bereichen Telefonie und DSL
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Entsprechend ihrem Auftrag als zentrale IT-Beschaffungsstelle des Landes Hessen bietet die Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) den Dienststellen des Landes die Bereitstellung von Carrier-Diensten in den Bereichen Telefonie und DSL an. Zur Deckung des sich hieraus für das Land Hessen ergebenen Bedarfe, schreibt das Land Hessen, vertreten durch die HZD eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen nach § 21 Abs. 3 VgV in einem europaweiten Vergabeverfahren aus. Neben den Dienststellen des Landes Hessen sind die im nachfolgenden genannten Hochschulen und Universitäten bezugsberechtigt: TU Darmstadt, Goethe Universität Frankfurt/Main, Hochschule für Gestaltung, Technische Hochschule Mittelhessen, Hochschule für Archivwissenschaften, Hochschule Rhein Main, Philipps-Universität Marburg, Frankfurt University of Applied Sciences. Überdies besteht eine bezugsberechtigte Stelle außerhalb der Hessischen Landesverwaltung, die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) mit Sitz in Frankfurt am Main. Vertragsgegenständliche Leistungen sind: Bereitstellung von redundanten zentralen SIP-Trunks (zwischen 120 und 8.000 Sprachkanälen), Bereitstellung der dezentralen All-IP-Anschlüsse (Anlagenanschlüsse und Standardsprachanschlüsse), Bereitstellung von Breitbandanschlüssen (i.d.R. DSL mit Internet), Telefonverbindungen (Flatrate). Abhängig von den Anforderungen der Endkunden des AG sind die ggf. notwendigen Router bzw. IAD Leistungsbestandteil der Ausschreibung.
Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6 Geschätzter Wert: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln nach § 3 VgV auf EUR 11.655.050,00. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 13.986.060,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Festnetzanschlüsse Carrier-Dienste Telefonie und DSL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.