Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA281: Unterkreuzungen von Gleisen
Bei dem Bauvorhaben werden auf Basis des aktuellen Stands der Ausführungsplanung zusätzliche Leistungen im Bereich der Unterkreuzungen vom Gleisen erforderlich. In diversen Lean-Losen kommen Unterkreuzungen von Gleisen die von den bislang ausgeschriebenen Unterkreuzungstypen und Rohrdurchmessern abweichen oder nicht in dem zur Ausführung vorgesehenen Lean-Los enthalten sind zur Ausführung. Die zusätzlichen Unterkreuzungen werden im Zuge der Leistungserbringung errichtet und sind notwendig um die vertraglich vereinbarten Unterkreuzungen mit Stahlrohren zu erstellen. Die Erfordernis der Unterkreuzungen mit vom bisher geplanten abweichenden Unterkreuzungstypen und Rohrdurchmesser wurde erst im Rahmen der Ausführungsplanung deutlich. Da der AN für die Erstellung der Unterkreuzungen beauftragt ist würde ein AN-Wechsel für die abweichenden Unterkreuzungen zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen mit den restlichen Maßnahmen zur Erstellung der Unterkreuzungen führen, sodass es zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten kommen würde. Des Weiteren ist der AN bereits mit vorhandenem Personal und Gerät zur Erstellung der Unterkreuzungen vor Ort.