Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA244 Zstl. Bodenverbesserung, Wartezeiten u. Mehraufwand Weichenumbau W345, LL 13
Im Rahmen des Weichenumbaus der Weiche W435 im Lean Los 13, BA2 musste aufgrund des vorgefundenen nicht tragfähigen Erdplanums KG2 Material eine Bodenverbesserung durchgeführt werden. Hierfür musste 30 cm Untergrund ausgehoben und anschließend 30 cm KG2 Material eingebaut werden. Hinzukommend wurde der ursprünglich geplante Bauablauf unterbrochen, wodurch Personal, Maschinen und Geräte vorgehalten werden mussten. Die zusätzliche Leistung ist aufgrund des nicht tragfähigen Planums erforderlich, um den vertraglich vereinbarten Weichenumbau durchzuführen. Der AN ist bereits mit Gerät und Personal im Rahmen des Weichenumbaus vor Ort. Bei einem AN-Wechsel würden Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Außerdem würde ein AN-Wechsel zu einem erheblichen zeitlichen Verzug des Weichenumbaus führen. Durch die zusätzliche Maßnahme konnte die geplante Sperrpause für den Weichenumbau eingehalten werden. Bei einer getrennten Vergabe würde es zu Zusatzkosten kommen, da honorarminimierende Faktoren, wie Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungserbringung verloren gehen würden.