"INTEGA" Qualifizierungsmaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
"INTEGA" Qualifizierungsmaßnahme
"INTEGA" Qualifiizierungsmaßnahme. Integration Gesundheit Arbeit.
Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die individuelle Unterstützung benötigen. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.05.2023 und endet am 30.04.2026.
Für die Laufzeit wird ein Kontingent von 75 Teilnehmerplätzen vereinbart. Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 12 Monaten.
Die Teilnehmerplätze sind wiederbesetzbar. Es besteht die Möglichkeit, dass im gegenseitigen Einvernehmen zu den Konditionen dieser Ausschreibung eine Aufstockung um bis zu 50% erfolgen kann. Die Aufstockung ist schriftlich zu vereinbaren und erst nach mindestens 12 Monaten Laufzeit möglich.
Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60 % der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60 % der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme.
Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.11.2023 – 31.10.2025.
Die Maßnahme muss in Bad Homburg v. d. H. durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Es handelt sich um eine Maßnahme zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
Eine Zielsetzung der Maßnahme besteht darin, dass sich die individuelle Gesundheits- und Lebenssituation der Teilnehmer verbessert.
Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist neben der Gesundheitsorientierung die Ausrichtung an den individuellen Stärken und Kompetenzen des Teilnehmers unter Berücksichtigung der gesundheitlichen und behinderungsspezifischen Einschränkungen. Durch die Bearbeitung gesundheitsbezogener Belange und individuelle Problemstellungen sollen die Teilnehmer schrittweise an den Arbeitsmarkt herangeführt und bestenfalls vermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"INTEGA" Qualifizierungsmaßnahme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Beide Erklärungen befinden sich in Anlage III-4 und III-10 der Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)