Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA290 Zusätzliche prov. Kabelkanäle LL 18, 19, 21, 24, 26
Aufgrund der Generalsanierung im 2.HJ 2024 werden auf der Strecke 4010 unter anderem mehrere Lärmschutzwände errichtet. Bei den genannten Maßnahmen kommt es zu Konflikten mit den geplanten Kabelkanälen, deren Herstellung vertraglich geschuldete Leistung ist. Zur Vermeidung möglicher Konflikte müssen in den Bereichen der Lärmschutzwände vorerst provisorische Kabelkanäle hergestellt werden.
Die Generalsanierung 2024 war zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht geplant, sodass der Konflikt nicht vorhersehbar gewesen ist. Weiterhin ist die Herstellung von Kabelkanälen erforderlich. Es muss lediglich vorerst ein Provisorium errichtet werden.