Restmüllentsorgung, ca. 57.500 Mg/a (Los 1), Entsorgung von beraubtem Sperrmüll, ca.6.000 Mg/a (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: ALF01/23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wabern
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34590
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.a-lf.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E21483369
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E21483369
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Restmüllentsorgung, ca. 57.500 Mg/a (Los 1), Entsorgung von beraubtem Sperrmüll, ca.6.000 Mg/a (Los 2)

Referenznummer der Bekanntmachung: ALF01/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 1: Restmüllentsorgung, ca. 57.500 Mg/a

Los 2: Entsorgung von beraubtem Sperrmüll, ca.6.000 Mg/a

Beide Lose: Annahme der Abfälle auf einer vom AN zu stellenden Anlage, die in einem Umkreis liegen muss, dass der AG mit seinen Transportfahrzeugen die Anlage 2mal binnen 9 Stunden anfahren kann. Siehe BB Los 1+2 Nr. 13.6 h) und TVB Los 1+2 Nr. 3.2.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Restmüllentsorgung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Anlage(n) des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2026
Ende: 31/12/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre, weitere beidseitig kündbare Verlängerungsoption für weitere 3 Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre, weitere beidseitig kündbare Verlängerungsoption für weitere 3 Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sperrmüllentsorgung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Anlage(n) des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2026
Ende: 24/12/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre, weitere beidseitig kündbare Verlängerungsoption für weitere 3 Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre, weitere beidseitig kündbare Verlängerungsoption für weitere 3 Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Entsorgung von Siedlungsabfällen bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Datei „Anlage 1.2 Formular Umsatzangaben.docx“) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres be-kannt ist.

Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder Kreditversicherer, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigt. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieses Abschnitts kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.

Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Einsatz als Nachunternehmer).

Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).

Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt gemäß Formular „Anlage 1.3 Formular Referenzen Entsorgung Siedlungsabfälle – Los 1+2.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummern. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende „Formular „Anlage 1.3 Formular Referenzen Entsorgung Siedlungs-abfälle – Los 1+2.docx“ zu verwenden. (berufliche Leistungsfähigkeit).

Benennung der Anlage(n), in der die Restabfälle bzw. der Sperrmüll im Auftragsfall entsorgt werden, mit Benennung der genauen Adresse der Anlage (Straße, Ort). Hierzu ist das Formular „Anlage 1.5 Formular Adresse_n der Entsorgungsanlage.docx“ zu verwenden. Im Formblatt ist anzugeben, welche Mengen aus welchem Los welcher Anlage zugeordnet werden. (technische Leistungsfähigkeit)

Erklärung des Bieters, dass er über ausreichend Entsorgungskapazität bezogen auf die jeweils ausgeschriebenen Mengen verfügt und diese nicht anderweitig vertraglich über die Vertragslaufzeit gebunden sind sowie eine Erklärung, dass auch im Fall eines Anlagenausfalls die Abnahme und Entsorgung sichergestellt ist. Dazu steht für Los 1 sowie Los 2 ein entsprechendes Formular zur Verfügung, was zu verwenden ist (Los 1: „Anlage 1.6.1 Formular Erklärung bezüglich ausreichender Verarbeitungskapazität Los 1.docx“; Los 2: „Anlage 1.6.2 Formular Erklärung bezüglich ausreichender Verarbeitungskapazität Los 2.docx“). Die entsprechenden Erklärungen müssen von dem Unternehmen abgegeben werden, das die Entsorgung in der eigenen Anlage (bzw. den eigenen Anlagen) im Auftragsfall tatsächlich vornehmen wird. (berufliche Leistungsfähigkeit)

Vorlage von Unterlagen (z.B. Genehmigungsbescheid, EfBV-Zertifikat), aus denen hervorgeht, dass die Restabfälle bzw. Sperrabfälle in der Anlage verarbeitet/entsorgt werden dürfen. Für den Nachweis ist eine Unterlage ausreichend – also z.B. entweder Genehmigungsbescheid oder EfBV-Zertifikat. Ggf. ist der Nachweis mit dem eingereichten Dokument (1. Satz oben) identisch. (berufliche Leistungsfähigkeit)

Der AG erbringt die Abfalltransportleistung innerhalb des nach TVB Los 1+2 Nr. 3.2 definierten Bereichs selbst. Die Berechnung, ob der oder die Andienungsstellen innerhalb des Bereiches liegen, der vom AG im Auftragsfall angefahren wird, ist der Beispielrechnung „Anlage 8.1 Beispielberechnung Andienungsradius.xlsx“ zu entnehmen. Falls der Bieter die Entsorgung der Abfälle auf einer Anlage vorsieht, die außerhalb dieses Bereichs liegt, muss der die Übernahme der Abfälle innerhalb des Bereichs, der von den Transportfahrzeugen des AG angefahren wird, sicherstellen. Der Bieter muss im Formblatt nach Datei „Anlage 1.7.1 Formular Erklärung bezüglich Übernahme der Abfälle Los 1+2.docx“ erklären, dass er die Abfälle des jeweiligen Loses übernimmt und gemäß Datei „Anlage 1.7.2 Formular Adresse_n der Annahmeanlage_n“ den Standort der Anlage angeben, ebenfalls die Andienungsmenge für den benannten Standort. Auf die Anmerkungen im letzten Absatz der Anlage 1.7.2 wird besonders hingewiesen. (technische Leistungsfähigkeit)

Bezogen auf die vom AN benannte/n Anlage/n, die der AG im Auftragsfall anfahren wird muss der Bieter mittels geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er ausreichend genehmigte Kapazität zur Übernahme der Abfälle an der jeweiligen Anlage vorhält (z.B. Genehmigungsbescheid). Dies gilt insbesondere bezogen auf eine Andienung an einer Anlage, auf der die Abfälle nicht entsorgt, sondern umgeschlagen werden (technische Leistungsfähigkeit).

Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.

Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.

Erklärung nach Anlage 2.2 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen und/oder drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren. Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.

Eigenerklärung nach Anlage 2.3 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/07/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.

Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.

Bezüglich der Wertung der Angebote wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit (=niedrigster Wertungspreis) über beide Lose unter Berücksichtigung möglicher Rabattierungen für eine Vergabe von beiden Losen an einen Bieter gefällt wird. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist somit der niedrigste Preis über beide Lose. Auf die Regelungen der Bewerbungsbedingungen nach BB Los 1 + 2 Nr. 14 wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.

„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/03/2023

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