Restmüllentsorgung, ca. 57.500 Mg/a (Los 1), Entsorgung von beraubtem Sperrmüll, ca.6.000 Mg/a (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: ALF01/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wabern
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34590
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.a-lf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Restmüllentsorgung, ca. 57.500 Mg/a (Los 1), Entsorgung von beraubtem Sperrmüll, ca.6.000 Mg/a (Los 2)
Los 1: Restmüllentsorgung, ca. 57.500 Mg/a
Los 2: Entsorgung von beraubtem Sperrmüll, ca.6.000 Mg/a
Beide Lose: Annahme der Abfälle auf einer vom AN zu stellenden Anlage, die in einem Umkreis liegen muss, dass der AG mit seinen Transportfahrzeugen die Anlage 2mal binnen 9 Stunden anfahren kann. Siehe BB Los 1+2 Nr. 13.6 h) und TVB Los 1+2 Nr. 3.2.
Restmüllentsorgung
Anlage(n) des Auftragnehmers
Siehe II.1.4
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre, weitere beidseitig kündbare Verlängerungsoption für weitere 3 Jahre.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre, weitere beidseitig kündbare Verlängerungsoption für weitere 3 Jahre.
Sperrmüllentsorgung
Anlage(n) des Auftragnehmers
Siehe II.1.4
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre, weitere beidseitig kündbare Verlängerungsoption für weitere 3 Jahre.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 3 Jahre, weitere beidseitig kündbare Verlängerungsoption für weitere 3 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Entsorgung von Siedlungsabfällen bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Datei „Anlage 1.2 Formular Umsatzangaben.docx“) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres be-kannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder Kreditversicherer, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigt. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieses Abschnitts kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Einsatz als Nachunternehmer).
Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt gemäß Formular „Anlage 1.3 Formular Referenzen Entsorgung Siedlungsabfälle – Los 1+2.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummern. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende „Formular „Anlage 1.3 Formular Referenzen Entsorgung Siedlungs-abfälle – Los 1+2.docx“ zu verwenden. (berufliche Leistungsfähigkeit).
Benennung der Anlage(n), in der die Restabfälle bzw. der Sperrmüll im Auftragsfall entsorgt werden, mit Benennung der genauen Adresse der Anlage (Straße, Ort). Hierzu ist das Formular „Anlage 1.5 Formular Adresse_n der Entsorgungsanlage.docx“ zu verwenden. Im Formblatt ist anzugeben, welche Mengen aus welchem Los welcher Anlage zugeordnet werden. (technische Leistungsfähigkeit)
Erklärung des Bieters, dass er über ausreichend Entsorgungskapazität bezogen auf die jeweils ausgeschriebenen Mengen verfügt und diese nicht anderweitig vertraglich über die Vertragslaufzeit gebunden sind sowie eine Erklärung, dass auch im Fall eines Anlagenausfalls die Abnahme und Entsorgung sichergestellt ist. Dazu steht für Los 1 sowie Los 2 ein entsprechendes Formular zur Verfügung, was zu verwenden ist (Los 1: „Anlage 1.6.1 Formular Erklärung bezüglich ausreichender Verarbeitungskapazität Los 1.docx“; Los 2: „Anlage 1.6.2 Formular Erklärung bezüglich ausreichender Verarbeitungskapazität Los 2.docx“). Die entsprechenden Erklärungen müssen von dem Unternehmen abgegeben werden, das die Entsorgung in der eigenen Anlage (bzw. den eigenen Anlagen) im Auftragsfall tatsächlich vornehmen wird. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Vorlage von Unterlagen (z.B. Genehmigungsbescheid, EfBV-Zertifikat), aus denen hervorgeht, dass die Restabfälle bzw. Sperrabfälle in der Anlage verarbeitet/entsorgt werden dürfen. Für den Nachweis ist eine Unterlage ausreichend – also z.B. entweder Genehmigungsbescheid oder EfBV-Zertifikat. Ggf. ist der Nachweis mit dem eingereichten Dokument (1. Satz oben) identisch. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Der AG erbringt die Abfalltransportleistung innerhalb des nach TVB Los 1+2 Nr. 3.2 definierten Bereichs selbst. Die Berechnung, ob der oder die Andienungsstellen innerhalb des Bereiches liegen, der vom AG im Auftragsfall angefahren wird, ist der Beispielrechnung „Anlage 8.1 Beispielberechnung Andienungsradius.xlsx“ zu entnehmen. Falls der Bieter die Entsorgung der Abfälle auf einer Anlage vorsieht, die außerhalb dieses Bereichs liegt, muss der die Übernahme der Abfälle innerhalb des Bereichs, der von den Transportfahrzeugen des AG angefahren wird, sicherstellen. Der Bieter muss im Formblatt nach Datei „Anlage 1.7.1 Formular Erklärung bezüglich Übernahme der Abfälle Los 1+2.docx“ erklären, dass er die Abfälle des jeweiligen Loses übernimmt und gemäß Datei „Anlage 1.7.2 Formular Adresse_n der Annahmeanlage_n“ den Standort der Anlage angeben, ebenfalls die Andienungsmenge für den benannten Standort. Auf die Anmerkungen im letzten Absatz der Anlage 1.7.2 wird besonders hingewiesen. (technische Leistungsfähigkeit)
Bezogen auf die vom AN benannte/n Anlage/n, die der AG im Auftragsfall anfahren wird muss der Bieter mittels geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er ausreichend genehmigte Kapazität zur Übernahme der Abfälle an der jeweiligen Anlage vorhält (z.B. Genehmigungsbescheid). Dies gilt insbesondere bezogen auf eine Andienung an einer Anlage, auf der die Abfälle nicht entsorgt, sondern umgeschlagen werden (technische Leistungsfähigkeit).
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2.
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Erklärung nach Anlage 2.2 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen und/oder drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren. Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Eigenerklärung nach Anlage 2.3 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bezüglich der Wertung der Angebote wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit (=niedrigster Wertungspreis) über beide Lose unter Berücksichtigung möglicher Rabattierungen für eine Vergabe von beiden Losen an einen Bieter gefällt wird. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist somit der niedrigste Preis über beide Lose. Auf die Regelungen der Bewerbungsbedingungen nach BB Los 1 + 2 Nr. 14 wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.