Außenanlagenpflege bei vier Justizliegenschaften in Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagenpflege bei vier Justizliegenschaften in Gießen
Außenanlagenpflege bei vier Justizliegenschaften in Gießen
siehe § 1 des GM-Vertrags
Ausführung der Grün- und Außenanlagenpflege auf einer Gesamtfläche von ca. 14.311 m² für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte im Bereich der folgenden Liegenschaften:
- Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht Gießen- Gutfleischstraße 1,
Marburger Straße 2 und 4, Ostanlage 7, 35390 Gießen
- Landgericht Gießen, Ostanlage 15 und 17, 35390 Gießen
- Sozialgericht Gießen, Ostanlage 19, 35390 Gießen
- Bewährungshilfe Gießen, Gutfleischstraße 2 und 4, 35390 Gießen
Zum Leistungsumfang der Außenanlagenpflege gehört das Pflegen von Pflanzenflächen und Pflanzen, die fachgerechte Reinigung öffentlicher Flächen und Gehwege, die Wildkrautbekämpfung, die fachgerechte Entsorgung und das mähen des Gebrauchsrasens.
Weiterhin gehört zum Leistungsumfang das Bereitstellen und Zurückstellen von Mülltonnen, die Entleerung von Abfallbehältern und die Reinigung der Abfallentsorgungsplätze.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbes. Jugendarbeitsschutzgesetz
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Außenanlagenpflege)
- Umfang (Angabe der Fläche/laufende Meter, getrennt nach der jeweiligen Leistungsart
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Eigenerklärung Einsatz Fachkraft
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird daraufhingewiesen, dass sich der AN mit Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem AG zu ermöglichen alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf nur Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hess. Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]