ABS Berlin-Dresden, 2. Baustufe: Baugrund- und Kampfmittelsondierungen und geotechnische Beratung zum Ausbau Bahnhof Elsterwerda Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62439
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Berlin-Dresden, 2. Baustufe: Baugrund- und Kampfmittelsondierungen und geotechnische Beratung zum Ausbau Bahnhof Elsterwerda
Baugrunderkundung und Geotechnische Ingenieurleistungen
Elsterwerda
Die DB Netz AG beabsichtigt einen umfangreichen Umbau vom Bahnhof Elsterwerda ab dem Jahr 2026 im Großprojekt "ABS Berlin-Dresden, 2. Baustufe".
Der hier ausgeschriebene Auftrag beinhaltet ca. 165 Kampfmittelsondierungen, ca. 55 geotechnische Sondierungen, Feldversuche, Laboruntersuchungen und die geotechnische Beratung für die Planung der Objekte: 8 Gleise, ca. 30 Weiche, 5 Brücken, 115 Oberleitungsmasten, 3 kleine Gebäude.
Die Ausführung der Kampfmittel- und Baugrundsondierungen erfolgt unter Gleissperrungen im Zeitraum Juli 2023 - August 2023.
Die geotechnischen Berichte und Gründungsbeurteilungen der Planungsobjekte sind vollständig bis Ende Dezember 2023 zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS Berlin-Dresden, 2. Baustufe: Baugrund- und Kampfmittelsondierungen und geotechnische Beratung zum Ausbau Bahnhof Elsterwerda
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.