ASG/03/268 Ing.leistungen zur Sanierung der PAK-Belastungen 2023-206/27 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2023-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/03/268 Ing.leistungen zur Sanierung der PAK-Belastungen 2023-206/27
Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Begleitung, Überwachung und bedarfsweisen Optimierung der GW-Sanierung und Teerölförderung, vom 01.08.2023 bis 31.07.2026 (mit Option auf Verlängerung um ein Jahr, vom 01.08.2026 bis 31.07.2027)
34295 Edermünde-Grifte
Ingenieur-, Planungs- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der
Grundwassersanierung (pump-and-treat) und von Maßnahmen zur Teerölförderung am Standort Edermünde, Bitumenwerk Dr. Riehm.
Auf dem Gelände der ehemaligen Dachpappenfabrik Dr. Riehm in Edermünde wurden seit 1894 Dachpappen und bis 1965 Straßenteer hergestellt. In 2006 / 2007 wurden die mit Teeröl kontaminierten Bereiche der unteren Hoffläche bis auf den anstehenden Fels vollständig mittels Bodenaustausch saniert. In 2020/21 wurde
für die beiden Planungsbereiche "Abzugsgraben" und "Edersohle" eine Bodensanierung mittels Bodenaushub durchgeführt.
In den Jahren 2005 / 2006 wurden die Baumaßnahmen zur Grundwassersanierung vorgenommen, Ende Februar 2006 begann der Probebetrieb und nach drei Monaten der Dauerbetrieb der Grundwassersanierung.
Kontaminiertes Grundwasser wird derzeit aus dreizehn Brunnen des Poren- und Kluftgrundwasserleiters im Umfeld des ehem. Bitumenwerkes gefördert und gereinigt. Die Maßnahmen sollen fortgeführt werden.
Ausgeschrieben werden Ingenieur-, Planungs- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der Grundwassersanierung (pump-and-treat) und von Maßnahmen zur
Teerölförderung. Es handelt sich i. W. um folgende Leistungen:
- Einarbeitung in das Projekt
- Optimierung der Grundwassersanierung (Mikrokosmenstudie, Mithilfe bei der Erstellung eines hydraulischen Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodells)
- Maßnahmen zur Teerölförderung im Fahnenbereich
- ingenieurmäßige Betreuung der sicherheits- und arbeitstechnischen Anlagenbestandteile, einschließlich Erfassung der Betriebsdaten und Dokumentation zur Gewährleistung der Betriebsbereitschaft,
- Anlagenkontrollen in Koordination mit dem technischen Anlagenbetreuer,
- Koordinierungsmaßnahmen,
- Planung und Begleitung beim Bau von Grundwassermessstellen und Sanierungsbrunnen sowie deren Anschluss an die Grundwassersanierungsanlage
- Planung und Begleitung beim Rückbau von Sanierungsbrunnen
- Berichtswesen, Dokumentationen und fachliche Unterstützung des AG
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter
- Aktualisierungen von Gefährdungsabschätzungen für den Kluftgrundwasserleiter
- Öffentlichkeitsarbeit
Einzelheiten können ausgewählte Bieter den Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 50
- Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 450:
- Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200;
- Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 30, Bewertungszahl 0-150;
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50;
- Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers,
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 -50.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang oder vergleichbar) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio € für Personenschäden sowie 2,5 Mio € für
Sach-, Vermögens- und Umweltschäden;
Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB;
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2020,2021,2022) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet
wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/ Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich.
Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
a) fachgutachterlichen Begleitung von pump-and-treat- Grundwassersanierungsanlagen für die Reinigung von MKW und/oder PAK,
b) Erkundung und Bewertung von Schadstofffahnen mit PAK und/oder MKW in komplexen Grundwasserleitern,
c) Maßnahmen zur Förderung von Teeröl (Leicht- und/oder Schwerphasen)
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
d) Planung und Optimierung von pump-and-treat-Grundwassersanierungsanlagen für die Reinigung von MKW und/oder PAK,
e) Maßnahmen zur Förderung von Teeröl (Leicht- und/oder Schwerphasen),
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis e) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System
zertifiziert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht zertifiziert, Einreichung Inhaltsverzeichnis) und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist.