SPGK_EÜ Wutach Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_EÜ Wutach
Erneuerung des dreifeldrigen Bestandsbauwerks (Mittelfeld Parallelfachwerk in Stahl, je Seite eine Uferbrücke als Gewölbe) durch eine einfeldrige, tiefgegründete Stabbogenbrücke mit ca. 70 m Länge unter dem Einsatz von Hilfsbrücken
79787 Lauchringen
Technische Bearbeitung
Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Rückbau / Abbruch
Kabeltiefbau, Einbautenumlegungen
Erdarbeiten und Hinterfüllungen
Verbauten und Behelfe
Gründungen
Unterbauten/Ortbetonarbeiten
Überbauten: Hilfsbrücken u. Stahlüberbau
Einbauteile und Ausstattung
Entwässerungsanlagen
Oberbau
Landschaftsbau
Straßen- und Wegebau, Zäune
Entsorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_EÜ Wutach
Ort: Saaldorf-Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83416
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.