Interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Teilnetz Odenwald für drei Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-OWB

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rmv.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vm.baden-wuerttemberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Teilnetz Odenwald für drei Jahre

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-OWB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen in dem Teilnetz Odenwald inklusive Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge interimsweise für drei Jahre an den Bestandsbetreiber VIAS Rail GmbH zu vergeben und dazu den Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) mit der VIAS Rail GmbH entsprechend um drei Jahre zu verlängern. Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragsvergabe dieser Verkehrsdienstleistungen dar.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen im Teilnetz Odenwald sind auf folgenden Strecken zu erbringen:

Linie RB61: Dieburg – Rödermark-Ober-Roden – Dreieich-Buchschlag – Frankfurt (Main) Hbf. (Einzelfahrt Mo-Fr);

Linie RB66: Pfungstadt – Darmstadt Hbf;

Linie RE80: Erbach – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Darmstadt Hbf;

Linie RB81: Eberbach – Erbach – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Darmstadt Hbf;

Linie RB82: Eberbach – Erbach – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Darmstadt Nord – Frankfurt Hbf;

Linie RE85: Erbach – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Hanau Hbf – Frankfurt Hbf;

Linie RB86: Groß-Umstadt Wiebelsbach – Hanau Hbf.

Die Betriebsaufnahme des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 11.12.2027. Zukünftig sollen im Odenwaldnetz zur Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen ausschließlich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (vorzugsweise BEMU) zum Einsatz kommen. Für die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge muss die entsprechende Infrastruktur zur Energieversorgung (z.B. Ladeinseln) geplant, baurechtlich genehmigt, errichtet und in Betrieb genommen werden. Insbesondere muss das Odenwaldnetz teilweise elektrifiziert werden, um mit Batteriefahrzeugen (BEMU) betrieben werden zu können. Aufgrund bestehender Randbedingungen (Dauer der (Bau-)Leistungsphasen, Planungskapazitäten, Fachkräftemangel, Materialverfügbarkeit, etc.) wird die erforderliche Infrastruktur im Odenwaldnetz nicht hinreichend sicher bis zum regulären Vertragende (d.h. zum 11.12.2027) fertiggestellt sein, sondern ausreichend sicher erst drei Jahre später bis Dezember 2030. Daher wird eine interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen in dem Odenwaldnetz für drei weitere Jahre nach Ende des regulären Verkehrs-Service-Vertrags bis Dezember 2030 mit Dieselfahrzeugen erforderlich. Für die Leistungserbringung im Odenwaldnetz werden aufgrund der topografischen Bedingungen aktuell spezielle (besonders spurtstarke) 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO, die dem Auftragnehmer über die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), einer 100 %igen Tochtergesellschaft des RMV, verpflichtend zur Verfügung gestellt werden, sowie zusätzlich 9 Dieseltriebwagen des Typs Lint 54 eingesetzt und auch für den Interimszeitraum benötigt. Die Wartung und Instandhaltung der beizustellenden Fahrzeuge muss durch das EVU erfolgen, das insoweit auch das Instandhaltungskosten- und Obsoleszenzrisiko trägt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung aufgrund der Anforderungen an das Fahrzeug- und Betriebskonzept, der kurzen Vertragslaufzeit und der Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung der beizustellenden Fahrzeuge nur der Bestandsbetreiber, die VIAS Rail GmbH, Stroofstr. 27, 65933 Frankfurt, als Auftragnehmer in Frage kommt. So verfügt VIAS über die für die Leistungserbringung benötigten weiteren 9 modernen eigenen Dieseltriebwagen des Typs Lint 54. Zudem verfügt VIAS über eine Werkstatt mit fachlich qualifiziertem Personal und Ausstattung gerade für die betriebsnahe Wartung und Instandhaltung der 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO, bei denen es sich um spezielle Fahrzeuge handelt, von denen es weltweit nur ca. 60 Stück gibt. Daher nimmt der Auftraggeber an, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angaben zum Wert des Auftrags unter Ziffer II.1.5 und zum voraussichtlichen Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in Ziffer II.3. sind unzutreffend und nur erfolgt, weil das Formular an dieser Stelle Eingaben verlangt. Eine weitere Auftragsbekanntmachung ist nicht geplant.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
18/03/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufgrund den unter Ziffer II.2.4 geschilderten Umständen geht der Auftraggeber davon aus, dass nur der Bestandsbetreiber VIAS für die Interimsvergabe als Auftragnehmer in Frage kommt. Daher plant der Auftraggeber, mit der VIAS nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, einen Übergangsvertrag für die Verkehrsdienstleistungen im Odenwaldnetz abzuschließen (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).

Das Verfahren für Rechtsbehelfe gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.

Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber den Auftrag an VIAS innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergeben kann, wenn kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).

§ 135 GWB hat folgenden Wortlaut:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt; Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2; 64283 Darmstadt; Deutschland (DE); Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023

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