Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61420
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof
Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof - Operativ ist die Betriebsfähigkeit des Standortes als wesentliches Ziel zu sehen
Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In
Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an
öffentliche Auftraggeber zu verwenden.
Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein
internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür
bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit
zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und
Dokumentation bereit.
Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges
aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.