Lieferung von Fahrleitungsmasten (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 032/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrleitungsmasten (2 Lose)
Herstellen und liefern von Fahrleitungsmasten im Rahmen der Fahrstromverstärkung des Streckennetzes der Stadtbahnen in Frankfurt am Main. Los 1: 2 St. Stahlmaste aus HEM-Profil; Los 2: 4 St. konisch-runde Stahlmasten gemäß Typzustimmung.
Lieferung von Fahrleitungsmasten - HEM-Profil
Frankfurt am Main
Lieferung von 2 St. Masten aus HEM-Profil. Herstellen und liefern auf den Betriebshof der VGF "Am Römerhof 27a".
Zu beachten sind die zu erfüllenden Anforderungen, wie diese in den technischen Unterlagen beschrieben sind.
Lieferung von Fahrleitungsmasten - konisch-rund
Lieferung und Herstellung von 4 St. konisch-runden Stahlmasten. Herstellen und liefern auf den Betriebshof der VGF "Am Römerhof 27a".
Zu beachten sind die zu erfüllenden Anforderungen, wie diese in den technischen Unterlagen beschrieben sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBL S. 338 .
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche
Haftungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Frankfurt am Main
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal deutsche eVergabe zur
Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaigeÄnderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform deutsche eVergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet,
regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf deutsche eVergabe nachzusehen, ob Nachrichten
eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original
vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern
gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst
sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in
Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer
Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das
Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B.
Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot
(Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine
entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags
erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestlohn entsprechend den Vorgaben des § 4 HVTG zur Zahlung des Mindestlohns gemäß
§ 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder
Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
l) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw.
HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.