Vergabe 2023 Fahrkarten für Reisezentren und Agenturen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63350
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 045-131119)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe 2023 Fahrkarten für Reisezentren und Agenturen
Die Auftragnehmer erstellen auf der Basis der Leistungsbeschreibung und der Druckvorlage die beauftragten Fahrkartenmuster. Die Beschaffung des Papiers erfolgt durch den Lieferanten. Die Leistungsbeschreibungen und Druckvorlagen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind Eigentum der DB Vertrieb GmbH.
Die Bewerbungsbedingungen zu der Vergabe und ergänzende Informationen (wie Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Ausfüllhilfe, Bietereigenerklärung und Vertraulichkeitserklärung) stehen jedem als Download zur Verfügung unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/991c6704-ddc5-422f-89d9-b45126a6eba0
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2bd891b2-167f-44cd-970b-de93f15bd142
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
Name und Adressen
FEA3 - Beschaffung Beratung, Kommunikation und Sonstige Dienstleistungen
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30
Postleitzahl: 10115
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax:
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
Name und Adressen
FEA3 - Beschaffung Beratung, Kommunikation und Sonstige Dienstleistungen
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10115
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax:
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Tag: 30.03.2023
Ortszeit: 12:00
Tag: 14.04.2023
Ortszeit: 12:00
Tag: 25.04.2023
Tag: 05.05.2023
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, inkl. aller erforderlichen Anlagen, auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahmeanträge ist zwingend die Datei „Lieferantenselbstauskunft und Eignungsmatrix" des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden die Teilnahmeanträge keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber stellt diese Datei auf dessen Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal jedem Bewerber zum Download zur Verfügung. Es ist nicht ausreichend auf dem Bieterportal nur Dateien zu hinterlegen.
Die auf der Vergabeplattform abzurufenden Vergabeunterlagen (z.B. Erklärungen, Vertragsmuster, AVBs, EVB, Leistungsbeschreibung etc.) dienen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich zur detaillierten Information über Umfang und Inhalt des Auftrags.
Nur diejenigen Teilnahmeanträge von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften, die die genannten Anforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend bis zum Ende einer Buchung durchzuführen, sofern man sich an der Vergabe beteiligen will.
Die auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal veröffentlichten Anlagen sind wie folgt strukturiert:
Anlagen mit der Kennung „A“ sind bereits für den Teilnahmewettbewerb relevant.
Anlagen mit der Kennung „B“ sind erst für die Angebotsabgabe relevant.
Anlagen ohne Kennung „A“ oder „B“ sind allgemeingültig und für beide Phasen relevant (Teilnahmewettbewerbs- und Angebotsphase).
Information zum finalen Verhandlungsprozess:
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische“ Beschaffungsauktionen einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Zielpreise vorgeben. Der Auftraggeber behält sich auch vor, in diesem Zusammenhang einem Bieter ein „Erstangebotsrecht“ einzuräumen. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung, per Telefon oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld zur weiteren Konkretisierung geeignete Regeln festlegen und diese rechtzeitig allen verbliebenen Bietern kommunizieren
Wir weisen darauf hin, dass bei der Vergabe ein Korrekturzyklus gestartet wurde.
Es wurde die Preisliste aktualisiert und in der Bieterkommunikation die gestellten Fragen beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wir weisen darauf hin, dass bei der Vergabe ein Korrekturzyklus gestartet wurde. Es wurde die Preisliste aktualisiert und in der Bieterkommunikation die gestellten Fragen beantwortet.