SPGK_Paket Wiesbaden GE Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62272
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Paket Wiesbaden GE
2.676 m Gleiserneuerung ohne Schiene im Fließbandverfahren mit maschineller Bettungsreinigung, 406 m Gleiserneuerung mit vollständige Bettungserneuerung,Weichenerneuerungen mit vollständiger Bettungserneuerung 7 x DKW/EKW 54-190-1:9,1 x EW 54-190-1:9, 1 x EW 54-300-1:9, 2 x Kr 54-1:4,444, 92 m Neubau Schotterhalterung,Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfung nach technischer Notwendigkeit,Baustelleneinrichtung,
Lade-, Vor-, Nach- und Zusammenhangsarbeiten,Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen.
Wiesbaden
2.676m Gleiserneuerung ohne Schiene im Fließbandverfahren mit maschineller Bettungsreinigung, 406 m Gleiserneuerung mit vollständige Bettungserneuerung,Weichenerneuerungen mit vollständiger Bettungserneuerung 7 x DKW/EKW 54-190-1:9,1 x EW 54-190-1:9, 1 x EW 54-300-1:9, 2 x Kr 54-1:4,444, 92 m Neubau Schotterhalterung,Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfung nach technischer Notwendigkeit,Baustelleneinrichtung,Lade-, Vor-, Nach- und Zusammenhangsarbeiten,Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_Paket Wiesbaden GE
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.